NOZ: Interview mit Kay One, Rapper
(ots) - Kay One möchte nicht ewig Rapper sein
"Irgendwann wird es auch peinlich" - Dennoch neues Album am
Freitag - Ein Jahr im Emsland gelebt
Osnabrück.- Rapper Kay One veröffentlicht am Freitag sein neues
Album "J.G.U.D.Z.S." - seine Zukunft sieht der 30-Jährige allerdings
nicht im Rap-Geschäft. "Ich will doch nicht ewig Rapper sein.
Irgendwann wird es auch peinlich", sagte er in einem Interview mit
der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch). In Amerika sei das
anders, weil Hip-Hop dort eine Kultur sei. "Wenn du hier mit 40
Jahren so rumläufst, denken die Leute, du kommst aus dem Irrenhaus."
Nach seiner Trennung vom Label "Ersguterjunge" des Berliner
Rappers Bushido hat Kay One es eigenen Angaben zufolge ordentlich
krachen lassen. "Jedes Wochenende habe ich zehn Champagnerflaschen
aufgemacht. Ich habe meine Freunde mehrfach in den Urlaub eingeladen.
Ich habe Louis-Vuitton- und Gucci-Boutiquen leergekauft", sagte der
Rapper. Heute spare er das Geld lieber. "Irgendwann hängt auch die
schönste und teuerste Lederjacke im Schrank und du hast sie nur
einmal getragen."
In der Öffentlichkeit provoziert und polarisiert Kay One gerne,
privat mag er es hingegen idyllisch. "Ich habe ein Jahr in Haren an
der Ems bei einem guten Freund gewohnt. Ich liebe es dort, weil es so
friedlich ist." Heute lebt der 30-Jährige, der bürgerlich Kenneth
Glöckler heißt, in einem kleinen Ort in Süddeutschland.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 17.06.2015 - 05:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1225987
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Osnabrück
Telefon:
Kategorie:
Kunst & Kultur
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 143 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"NOZ: Interview mit Kay One, Rapper"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).