TÜV Rheinland: Bei Fahrgeschäften auf der Kirmes Benutzungsregeln beachten / Unfälle oft Folge menschlichen Versagens / Lose Gegenstände besser an der Kasse hinterlegen
(ots) - Karussells und Achterbahnen bieten Spaß und
Nervenkitzel. Dabei darf aber die Sicherheit der Fahrgäste nicht zu
kurz kommen. Geschehen Unfälle, dann oft durch menschliches Versagen
und Bedienfehler. Häufig befinden sich Hinweisschilder mit
Verhaltensregeln, Größen- und Altersbeschränkungen an den Kassen und
zusätzlich noch im Eingangsbereich. Der Gesetzgeber hat das in den
Landesbauordnungen geregelt. Sie schreiben vor, dass Fahrgeschäfte
durch eine umfangreiche Erstprüfung von unabhängigen
Prüfinstitutionen wie TÜV Rheinland zugelassen werden müssen, um die
Ausführungsgenehmigung für den Betrieb zu erhalten. Anschließend
folgen regelmäßige Kontrollen. "Ein Schausteller muss oft bereits bei
der Bewerbung um einen Stellplatz eine gültige Genehmigung vorlegen.
Nach dem Aufbau wird vor Ort durch das zuständige Bauaufsichtsamt in
der Regel eine weitere Überprüfung, die sogenannte Gebrauchsabnahme,
veranlasst", sagt TÜV Rheinland-Experte Achim Hüsch. Er überprüft mit
seinem Team die Fliegenden Bauten, zu denen neben Fahrgeschäften
beispielsweise auch Tribünen, Festzelte oder Konzertbühnen zählen.
Schilder weisen auf Größen- und Altersbeschränkungen hin
Aus der Sicht des Fachmanns befinden sich die Fahrgeschäfte in
Deutschland auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau. "Nicht
alkoholisiert fahren, keine sperrigen Gegenstände mit in die
Fahrgeschäfte nehmen, die Sicherheitsbügel fest schließen und keine
Faxen machen", empfiehlt Achim Hüsch. Lose Gegenstände wie zum
Beispiel Regenschirme können in der Regel an der Kasse deponiert
werden. Rutscht einem Kirmesgast dann doch einmal ein wertvoller
Gegenstand aus der Tasche, sollte er nach Fahrtende das Personal
informieren.
Kinder innen sitzen lassen
Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt Karussell fahren, bei
schnellen Rundfahrgeschäften auf den inneren Sitzen Platz nehmen und
von einem Erwachsenen begleitet werden. Jeder Fahrgast muss
eigenverantwortlich handeln und eine realistische Selbsteinschätzung
vornehmen, bevor er ein Fahrgeschäft betritt. Schließlich kann ein
Dritter nicht erkennen, ob jemand unter Höhenangst, einem sensiblen
Magen, Wirbelsäulen- oder Herz-Kreislauf-Problemen leidet.
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Datum: 11.06.2015 - 10:00 Uhr
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