Tipps für den Alltag: Als die Gartenmöbel Laufen lernten / Hausratversicherung zahlt, wenn Gartenmöbel gestohlen werden (FOTO)
(ots) -
Die Sonne scheint aus allen Knopflöchern. Das Thermometer erklimmt
ungeahnte Höhen. Für viele genau die richtige Zeit, um ihre
Gartenmöbel auszupacken. Balkon und Garten sind für viele schon zum
zweiten Wohnzimmer geworden sind. Entsprechend exklusiv ist oft die
Ausstattung: Teure Möbel werden stilvoll ergänzt durch Pflanzkübel,
Laternen, Brunnen und Skulpturen. Gleichzeitig haben die Diebstähle
in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen. Was passiert, wenn
teure Gartenmöbel oder Accessoires verschwinden?
Der Diebstahl von beidem, ist wie die HUK-COBURG mitteilt, in der
Hausratversicherung miteingeschlossen. Ebenfalls zuständig ist die
Hausratversicherung, wenn Diebe sich an Gartengeräten, wie zum
Beispiel dem Rasenmäher, vergreifen. Dabei spielt es keine Rolle, ob
das zum Haus oder der Wohnung gehörende Grundstück umzäunt ist. Doch
die Mitversicherung von Gartenmöbeln und -geräten in der
Hausratversicherung ist nicht einheitlich geregelt. Wer Bescheid
wissen will, sollte auf jeden Fall bei seinem eigenen
Hausratversicherer nachfragen.
Nicht nur Diebstähle nehmen seit Jahren zu, auch das Wetter
schlägt immer heftigere Kapriolen: Stürme und Hagel verursachen
zunehmend Schäden. Gerade an Möbeln, die auf der Terrasse oder dem
Balkon stehen, gehen diese extremen Wetterlagen nicht spurlos
vorüber. Aber auch solche Schäden sind durch die Hausratversicherung
abgedeckt. Doch wirksamer als jede Versicherung, ist die eigene
Vorsorge: Wer weiß, dass ein Sturmtief im Anzug ist, sollte leichte
Gartenmöbel und Blumenkübel einfach an einer windgeschützten Ecke in
Sicherheit bringen.
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Datum: 08.06.2015 - 11:00 Uhr
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