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NDR Rundfunkrat stimmt DFB-Fußball-Vertrag und Verlängerung "Rote Rosen" und "Sturm der Liebe" zu

ID: 1218526

(ots) - Der NDR Rundfunkrat hat am Freitag, 29. Mai, in
Hamburg drei Produktions- bzw. Rechteverträgen zugestimmt, deren
Abschluss unter Gremienvorbehalt steht. Dazu zählt das
Fußballübertragungs-Paket für ARD und ZDF mit den
Freundschafts-Länderspielen der Herren, den Frauen-Länderspielen
sowie den Spielen der 3. Liga und der Frauen-Bundesliga. Die zwischen
dem DFB und der Sportrechteagentur SportA für ARD und ZDF getroffene
Vereinbarung gilt vom Start der Saison 2016/17 bis zum Ende der
Saison 2017/18; sie schließt an laufende Verträge an. Außerdem
stimmte der NDR Rundfunkrat zwei Produktionsverträgen für jeweils
zwei weitere Staffeln der Telenovas "Rote Rosen" und "Sturm der
Liebe" zu. Beide Serien für das ARD-Gemeinschaftsprogramm werden von
der Degeto beauftragt; die Verträge mit den Produzenten umfassen
jeweils 400 Folgen à 48 Minuten. Für "Rote Rosen" liegt die
redaktionelle Federführung beim NDR.

Dagmar Pohl-Laukamp, Vorsitzende des Rundfunkrats: "Sportfans
können sich auf kompetente und spannende Fußball-Berichterstattung
freuen, und für Freunde erzählerisch und filmisch gut gemachter
Unterhaltung ist die Fortsetzung der beiden erfolgreichen Telenovelas
im Ersten eine mindestens ebenso gute Nachricht. Gerade die ''Roten
Rosen'' liegen dem NDR Rundfunkrat besonders am Herzen. Diese in
Lüneburg angesiedelte Serie ist lebensnah und bezieht die
Herausforderungen der verschiedenen Generationen ein. Der Rundfunkrat
begrüßt dies ausdrücklich."

Ferner hat sich der Rundfunkrat mit mehreren Programmbeschwerden
befasst. Zwei betrafen die Berichterstattung der Tagesschau über den
Trauermarsch der Staats- und Regierungschefs in Paris am 11. Januar
2015, zwei weitere die Sendung "Günther Jauch" am 8. März 2015 mit
der Überschrift "Putins Russland - auf dem Weg zur Diktatur?". Die




fünfte Programmbeschwerde bezog sich auf einen Beitrag in der Sendung
"Markt" vom 17. November 2014 im NDR Fernsehen mit dem Titel "Abzocke
mit Porzellan". Nach eingehender Prüfung zunächst im Rechts- und
Eingabenausschuss bzw. im Programmausschuss hat das Gremium die
staatsvertraglich festgelegten Programmgrundsätze des NDR in allen
drei genannten Sendungen als nicht verletzt gesehen und die
Programmbeschwerden zurückgewiesen.

Dagmar Pohl-Laukamp, Vorsitzende des Rundfunkrats: "Der
Rundfunkrat hat die fünf Programmbeschwerden eingehend geprüft. Das
Gremium ist den Vorwürfen nachgegangen und hat dazu die jeweiligen
Programmverantwortlichen befragt. Im Ergebnis ist der Rundfunkrat zu
der Bewertung gelangt, dass keine Verletzung des NDR Staatsvertrags
vorlag. Dies bedeutet aber nicht, dass jede Beschwerde folgenlos
bleibt. Aus der intensiven Befassung mit einer Sendung oder einem
Beitrag entstehen immer wieder auch wichtige Anstöße für die
redaktionelle Arbeit."



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Martin Gartzke
Tel.: 040/4156-2300

http://www.ndr.de
https://twitter.com/ndr


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Datum: 29.05.2015 - 17:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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