Falsche Behauptungen in der Berichterstattung zum deutschen ESC-Wettbewerbssong
(ots) - Am vergangenen Samstag fand in Wien das Finale des
Eurovision Song Contest (ESC) 2015 statt, den 200 Millionen Menschen
live im Fernsehen verfolgt haben. Bei der Akquisition des Songs für
die deutsche Vertreterin Ann Sophie soll es im Vorfeld des weltweit
größten Musikwettbewerbs angeblich zu Irritationen bei der Sängerin
Ivy Quainoo gekommen sein. Dies ist für uns in keiner Weise
nachvollziehbar.
Vielmehr ist es ist gang und gäbe, dass Autoren ihre Songs
mehreren Künstlern anbieten. Die Autoren entscheiden auch darüber,
wer den Song am Ende erstveröffentlichen darf. Konkurrenzsituationen
unter Künstlern können dabei nicht immer ausgeschlossen werden.
Nachdem klar war, dass Ann Sophie die Wildcard für den deutschen
Vorentscheid ''Unser Song für Österreich'' erhalten würde, wurde ''Black
Smoke'' aus einem Pool von Song-Vorschlägen ausgewählt.
Universal Music hat die erforderlichen Rechte wie üblich geklärt
und für alle nachvollziehbar erworben. Im Wissen um die besondere
Bedeutung des ESC haben wir uns darüber hinaus sogar für eine
doppelte Absicherung entschieden, und deshalb nicht nur mit den
Songschreibern bzw. deren Verlag, sondern zusätzlich auch mit Ivy
Quainoos Management eine verbindliche Vereinbarung getroffen, die
alle etwaig offenen Fragen regelt. Beides geschah noch vor Ann
Sophies Auftritt beim deutschen Vorentscheid. Damit liegt das
Erstveröffentlichungsrecht zweifelsfrei bei Ann Sophie. Auf diese
Weise konnte der Wunsch der Originalautoren, den Song mit Ann Sophie
ins Rennen um die Teilnahme beim ESC zu schicken, kurzfristig und mit
maximaler Transparenz für ausdrücklich alle Beteiligten realisiert
werden.
Anderslautende Behauptungen sind nachweislich falsch. Um weiteren
Schaden von den beteiligten Künstlern, Unternehmen und
Kooperationspartnern abzuwenden, behält sich die UNIVERSAL MUSIC
GROUP vor, gegen falsche Behauptungen auch in der Berichterstattung
juristisch vorzugehen.
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Datum: 27.05.2015 - 15:24 Uhr
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