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Ausführung des Fundamenterders nach DIN 18014

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Unverzichtbar für die Sicherheit der Bewohner - der Fundamenterder nach DIN 18014. Er ist Pflicht für alle Neubauten und ist Bestandteil der elektrischen Anlage.

(IINews) - Der Fundamenterder nach DIN 18014 wird gefordert für alle Neubauten und ist Bestandteil der elektrischen Anlage. Entsprechend sollte er durch eine Elektro- oder Blitzschutzfachkraft erstellt und geprüft werden. Die Erdungsanlage wird zusammen mit allen anderen Potenzialausleichsleitern an die Potenzialausgleichsschiene angeschlossen. Somit entsteht ein System aus Potenzialausgleich und Erdung.

Der Fundamtnerder ist als geschlossener Ring auszuführen und in die äußeren Fundamente bzw. am Rand einer Betonplatte einzubauen. Alle 2 Meter wird der Erder mit der Bewehrung elektrisch leitend verbunden. Dies erfolgt mit speziellen Klemmverbindern. Press- und Schweißverbindungen sind ebenfalls zulässig. Rödelverbindungen sind nicht erlaubt. Sollte das Gebäude die Fläche von 20 m x 20 m überschreiten, so müssen Querverbindungen erfolgen. Sollte das Gebäude ein äußeres Blitzschutzsystem erhalten, so darf die maximale Maschenweite höchstens 10 m betragen.

Die Wirksamkeit des Fundamenterders kann durch sogenannten WU-Beton (wasserundurchlässiger Beton), Kunststofffolien unter der Fundamentplatte, usw. beeinträchtigt sein. In diesen Fällen empfiehlt sich die Einbringung eines äußeren Ringerders um das Gebäude. Er muss im Abstand von 1 m vom Gebäudeäußeren und in einer frostfreien Tiefe von 0,8 m verlegt werden. Wichtig ist hierbei die Erdfühligkeit des Erders. Auch hier gelten wiederum die max. Maschenweiten von 20 m bzw. 10 m. Zusätzlich ist dann ein Funktionspotenzialausleichsleiter als geschlossener Ring in das Fundament bzw. in die Solplatte einzubauen. Dieser muss wie auch der Fundamenterder alle 2 m elektrisch leitend mit der Bewehrung verbunden sein. Funktionspotenzialausgleichsleiter und äußerer Ringerder werden an die Potenzialausgleischsschiene angeschlossen. Sollten die äußeren Gebäudemaße 20 m (10 m bei äußerem Blitzschutz) übersteigen, sind zusätzliche Verbindungen zwischen beiden herzustellen.

Generell sind sowohl Fundamenterder, Ringerder und Potenzialausgleichsleiter korrosionsbeständig auszuführen. Als Material darf für Fundamenterder und Potenzialausgleichsleiter Bandstahl 30 mm x 3,5 mm verzinkt oder unverzinkt oder Rundstahl 10 mm verzinkt oder unverzinkt verwandt werden, wenn durch geeignete Maßnahmen (z. B. Abstandhalter zum Erdreich) sichergestellt ist, dass der Erder bzw. der Leiter rundherum mindestens von 5 cm Beton umhüllt ist. Lässt sich das nicht sicherstellen, so ist Edelstahl V4A zu verwenden.





Der Ringerder ist generell in V4A auszuführen. Wahlweise wiederum als Rundmaterial 10 mm oder als Bandmaterial 30 mm x 3,5 mm. Ebenso müssen Anschlussfahnen für z. B. die Potenzialausgleichsschiende, Anschlusspunkte für den äußeren Blitzschutz, Querverbindungen usw. in V4A ausgeführt werden. Den verzinkten Bandstahl im Fundamenterder nach außen zum Anschlusspunkt zu führen ist nicht zulässig, da sich an der Austrittstelle aus dem Beton Korrosion bilden kann. Verbindungen, die sich im Erdreich befinden, sind mit einer Korrosionsschutzbinde zu schützen.

Zur einwandfreien Ausführung der Erdungsanlage gehört die Dokumentation nach DIN 18014 mit entsprechendem Prüfprotokoll. Nachzuweisen ist die Niederohmigkeit aller Verbindungen. Dieses muss somit vor der Einbringung des Betons erfolgen. Als einzuhaltender Wert gelten hier max. 0,2 Ohm gemessen mit einem Messtrom von min. 200 mA. Weithin gehören zur Dokumentation Ausführungspläne, Fotos der Ausführung und der Verbindungsstellen.

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Datum: 17.05.2015 - 12:50 Uhr
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Elektro- & Elektronik


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