BDI von Finanzministerkonferenz enttäuscht
(ots) -
- Für rasche Einigung bei der Erbschaftsteuer
- Mittelständische Unternehmenslandschaft schützen
- Ausdehnung der Bedürfnisprüfung verfehlt
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zeigt sich
enttäuscht von den Ergebnissen der Finanzministerkonferenz von Bund
und Ländern. BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber appellierte am
Freitag in Berlin an Bund und Länder, sich rasch auf Nachbesserungen
bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer zu einigen.
"Die Politik steht bei den Familienunternehmen im Wort, die
Erbschaftsteuer zu reformieren, ohne die Unternehmensnachfolge zu
gefährden", sagte Kerber. "Die Politik muss die deutsche erfolgreiche
mittelständisch geprägte Unternehmenslandschaft schützen."
Der BDI kritisiert, dass selbst grundsätzliche Fragen zu den
Verschonungsmöglichkeiten immer noch offen seien. "Bund und Länder
müssen jetzt schnellstmöglich für Klarheit sorgen", forderte Kerber.
Die allermeisten mittelständischen Familienunternehmen stellten
durch die Kapitalbindung ihrer Eigentümer die Finanzierung, den
Fortbestand und die Beschäftigung vor Ort sicher. Keinesfalls dürfe
die Erbschaftsteuerreform die Bindung der Unternehmen an den Standort
gefährden.
Ohne die klassischen Elemente der mittelständischen Struktur seien
Innovation und Wachstum in den Unternehmen nicht zu finanzieren.
Genau hier müsse die Bedürfnisprüfung ansetzen. Kerber: "Es geht
jetzt darum, dauerhaft zu garantieren, dass alle Unternehmen mit
mittelständischen Erfolgsfaktoren wie Kapitalbindung und stabilen
Gesellschaftern als verschonungswürdig bei der Bedürfnisprüfung
gelten." Diese qualitativen Merkmale der Unternehmen könnten bei der
Bedürfnisprüfung berücksichtigt werden.
Die vorgesehene Ausdehnung der Bedürfnisprüfung auf das
Privatvermögen ab einem Grenzwert von 20 Millionen Euro hält der BDI
für verfehlt. Eine Unterscheidung zwischen Arbeitsplätzen in großen
und kleinen Unternehmen durch das Erbschaftsteuerrecht wäre fatal.
Eine Bedürfnisprüfung ab einem Unternehmenswert von 20 Millionen Euro
würde mehr als vier von zehn sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen betreffen.
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Datum: 08.05.2015 - 10:49 Uhr
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