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Forderung nach Nutzungsverbot ungerechtfertigt - Kein Gesundheitsrisiko durch BPA im Lebensmittelkontakt

ID: 1209108

(ots) -

- Behörden weltweit bestätigen Unbedenklichkeit
- Europaweite Verordnung statt nationaler Alleingänge nötig

Die Kunststoffindustrie in Deutschland und Europa ist von der
Sicherheit der Chemikalie Bisphenol A (BPA) in ihren Produkten
überzeugt und hält neuerliche Verbotsforderungen für
ungerechtfertigt. Verbraucher können BPA-basierte Produkte im
Lebensmittelkontakt unbedenklich verwenden, wie der Verband
PlasticsEurope betont. Zu diesem Schluss kommt unter anderem die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einer
umfassenden wissenschaftlichen Bewertung, die im Januar 2015
veröffentlicht wurde. Auch das in Deutschland für die Sicherheit von
Lebensmitteln zuständige Bundesamt für Risikobewertung (BfR)
bestätigt die Unbedenklichkeit von BPA in den heutigen
Lebensmittelkontakt-Anwendungen.

Gleichwohl wollen nun die von der Partei Die Grünen/Bündnis90
geführten Verbraucherschutzministerien in Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen und Schleswig Holstein ein deutschlandweites Verbot von
BPA für Materialien erwirken, die mit Lebensmitteln in Berührung
kommen.

Dem tritt PlasticsEurope entschieden entgegen. "Jede realistische
Belastung mit BPA liegt deutlich unter dem von der EFSA konservativ
festgelegten Sicherheitsgrenzwert. Dies zeigt, dass nationale
Pauschalverbote ungerechtfertigt sind", so Verbandsvertreterin Jasmin
Bird. "Die jetzt vorliegende EFSA-Bewertung sollte als Grundlage für
eine konsistente und harmonisierte europäische Verordnung zur
Lebensmittelsicherheit dienen, die von allen EU-Mitgliedstaaten
respektiert wird."

Ein Verbot von BPA im Lebensmittelkontakt könnte Experten zufolge
dazu führen, dass Hersteller auf andere Stoffe ausweichen, deren
Toxizität weniger gut bewertet ist. Das würde bedeuten, dass ein gut




charakterisiertes und vernachlässigbares Risiko durch ein deutlich
schlechter einschätzbares Risiko ersetzt würde.

Sogenannte Niedrigdosiseffekte, vor allem solche, die nur bei
niedrigen, nicht aber höheren Dosierungen nachgewiesen wurden, werden
in Fachkreisen intensiv diskutiert. Studienberichte, welche die
sogenannte Low-dose-Theorie stützen, wurden von unabhängigen Behörden
wiederholt als unzuverlässig für Risikobewertungen angesehen,
insbesondere bei solchen, die sich auf Menschen beziehen. Auch aus
Sicht des BfR wurden bisher keine gesundheitsschädlichen
Niedrigdosiseffekte von Bisphenol A verlässlich identifiziert, die
die EFSA-Bewertungen in Frage stellen würden. Die EFSA hat die
Unsicherheiten, die sich aus der Bewertung der Niedrigdosiseffekte
ergeben haben, bei der Festlegung des Grenzwertes für eine
lebenslange Aufnahme von BPA (Tolerable daily intake - TDI) mit
berücksichtigt und bestätigt kein Risiko für Verbraucher in den
derzeitigen Verwendungen.

Die Bewertung der EFSA zur Sicherheit von BPA gilt auch für
ungeborene Kinder, Kleinkinder und Jugendliche. Die tatsächliche
tägliche Aufnahmemenge von BPA liegt deutlich unter dem neuen
sicheren Grenzwert, den die Behörde zu Jahresbeginn festgelegt hat.
Die derzeitige Exposition gegenüber dem Stoff ist demnach so niedrig,
dass sie als sicher bewertet wird. Ebenso kann laut Neubewertung der
EFSA auf Basis der derzeitigen Datenlage nicht darauf geschlossen
werden, dass BPA ein endokriner Disruptor gemäß den Kriterien der
Weltgesundheitsorganisation* ist, der das menschliche Hormonsystem
negativ beeinflussen könnte.

Die EFSA betonte, Grund für die Senkung des Sicherheitsgrenzwerts
sei, dass erstmalig eine neue, differenziertere Methode zur Bewertung
des Risikos von BPA eingesetzt worden sei. Die Herab-senkung stehe
explizit nicht in Zusammenhang mit einem Aufkommen neuer
gesundheitlicher Bedenken.

Die Einschätzung der EFSA zu Bisphenol A wird von zahlreichen
weiteren internationalen Behörden geteilt. Ende 2014 bekräftigte auch
die US-Behörde für Lebensmittelsicherheit FDA erneut, dass BPA im
Lebensmittelkontakt sicher ist.

* Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) muss ein
Stoff folgende drei Kriterien erfüllen, um als endokriner Disruptor
zu gelten:

- erstens, das Vorhandensein einer schädlichen Wirkung;
- zweitens, das Vorhandensein einer endokrinen Aktivität; sowie
- drittens, ein plausibler ursächlicher Zusammenhang zwischen
beiden.



Pressekontakt:
Jasmin Bird
PC/BPA-Group PlasticsEurope
jasmin.bird(at)plasticseurope.org

Sven Weihe
PlasticsEurope Deutschland e.V.
sven.weihe(at)plasticseurope.org


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Datum: 06.05.2015 - 16:39 Uhr
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