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Behördeninformation über Lebensmittel: Gesetzentwurf von Minister Schmidt unzureichend - foodwatch legt eigenen Gesetzentwurf vor

ID: 1208301

(ots) - Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den heute
von Bundesernährungsminister Christian Schmidt vorgelegten
Gesetzentwurf zur Information der Öffentlichkeit über Lebensmittel
als unzureichend kritisiert. "Der Ministerentwurf ist gespickt mit
Ausnahmetatbeständen und Ermessensspielräumen. Ein solches Gesetz
kann die gravierenden Probleme nicht lösen: Damit würden die
Verbraucher auch in Zukunft nicht verlässlich und schnell über
Hygienemängel, Betrugsfälle oder Ergebnisse von
Lebensmittelkontrollen informiert", erklärte der stellvertretende
foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. Minister Schmidt hat
seine Vorschläge für eine Novellierung des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches (LFGB) am heutigen Dienstag öffentlich
gemacht.

Um zu erreichen, dass Behörden Verbraucher künftig schneller,
umfassender und aktiv über Lebensmittel und Zustände in den
Lebensmittelbetrieben informieren, hat foodwatch unmittelbar vor der
Verbraucherschutzministerkonferenz in Osnabrück (6. - 8. Mai) einen
eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser lag Herrn Schmidt wie auch
Bundesjustizminister Heiko Maas bereits seit Januar vor. Nach dem
foodwatch-Entwurf müssten die Behörden ihr Wissen verbindlich "aktiv
und systematisch" mit der Öffentlichkeit teilen. Vor allem bei
gesundheitsgefährdenden oder aus anderen Gründen zum Verzehr
ungeeigneten Produkten wären Behörden verpflichtet, "gesondert und
unverzüglich" bereits dann zu informieren, "wenn ein durch Tatsachen
begründeter Verdacht" für einen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht
besteht. Amtlich erhobene Messdaten und Ergebnisse der Lebens- und
Futtermittelkontrollen würden zudem grundsätzlich öffentlich gemacht.
Der foodwatch-Entwurf verzichtet auf Ermessensspielräume für die
Behörden, um für Verbraucher, Behörden und Unternehmen




Rechtssicherheit zu schaffen.

"Die Geheimniskrämerei der Behörden ist unnötig und schadet sowohl
den Verbrauchern als auch den ehrlichen, sauber arbeitenden
Betrieben", erklärte Matthias Wolfschmidt von foodwatch. "Nur
konsequente Transparenz sorgt dafür, dass Verbraucher die schlechten
Betriebe meiden und die guten belohnen können - und schafft einen
Anreiz für alle Unternehmen, sich an lebensmittelrechtliche Vorgaben
zu halten. Betrug und ein laxer Umgang mit der Hygiene sind heute
viel zu attraktiv."

Union und SPD hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf
eine Novelle des einschlägigen Paragraphen 40 ("Information der
Öffentlichkeit") im deutschen Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verständigt.

Den Behörden - auch den auskunftswilligen - fehlt bislang die
Rechtssicherheit für eine umfassende, aktive Informationspolitik. Die
Folgen sind mal absurd, mal fatal:

- Beim Pferdefleischskandal hatten Behörden durch eigene
Laboranalysen Produkte ausfindig gemacht, die ungekennzeichnetes
Pferdefleisch enthielten - sie durften die Namen der Produkte
jedoch nicht nennen. Damit konnten die Verbraucher nicht wirksam
vor Betrug und möglichen Gesundheitsgefahren geschützt werden,
obwohl die Betrugsnachweise eindeutig vorlagen.

- Bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen wird jeder vierte
Betrieb beanstandet - eine Quote, die Jahr für Jahr in diesem
hohen Bereich liegt. Dänemark dagegen ist es durch die
Veröffentlichung der Kontrollergebnisse für jeden Betrieb
gelungen, seine Beanstandungsquote drastisch zu reduzieren. Weil
die Verbraucher in Deutschland nicht erfahren, ob und ggf. aus
welchem Grund ein Betrieb beanstandet wurde, haben sie keine
Möglichkeit, zum Beispiel Restaurants mit schlechter
Betriebshygiene zu meiden.

- Behörden, die über Kontrollergebnisse informieren wollen, müssen
mit Klagen rechnen (wie bei Kommunen in Nordrhein-Westfalen oder
in Berlin-Pankow) und scheuen daher in der Regel eine
Veröffentlichung. Das Beispiel Dänemark zeigt jedoch, dass eine
europarechtlich haltbare Lösung möglich ist, wenn die
gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird.

- In vielen Fällen wissen die Kontrollbehörden über einen langen
Zeitraum hinweg über Hygienemängel Bescheid - ohne die
Verbraucher zu schützen. Für Schlagzeilen sorgte beispielsweise
der Fall der bayerischen Großbäckerei Müller, die 2012 ihre mit
Mäusekot und Speiseresten verdreckten Produktionsanlagen
schließen musste. Die Behörden hatten über Jahre hinweg Kenntnis
von den ekelerregenden Zuständen. Weil sie die Öffentlichkeit
nicht informierten, kauften die Kunden weiterhin nichtsahnend
Brot und Brötchen aus hygienisch inakzeptabler Herstellung.

Redaktioneller Hinweis:
Gesetzentwurf von foodwatch für § 40 LFGB Information der
Öffentlichkeit: http://bit.ly/1DQ5LQT



Pressekontakt:

foodwatch e.v.
Martin Rücker
E-Mail: presse(at)foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90


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Datum: 05.05.2015 - 14:07 Uhr
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