Wachheit aus der Dose / Bei Energydrinks sollte man sich an eine Höchstgrenze halten und sie nicht mit Alkohol kombinieren
(ots) - Energydrinks sind in aller Regel Koffeinbomben
- in Maßen genossen ein brauchbarer Wachmacher. Aber wo liegt die
kritische Grenze auch für den gesunden Organismus? Die europäische
Lebensmittelbehörde EFSA hat nun in einer Risikobewertung eine
Verzehrempfehlung für Koffein herausgegeben: Sie liegt bei maximal
drei Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag für Erwachsene
und Jugendliche, berichtet die "Apotheken Umschau". Ein Liter
Energydrink enthält etwa 300 mg Koffein. Gewarnt wird vor der
Kombination mit Alkohol, da beide Stoffe Herz und Kreislauf
beeinflussen. Wer dann noch ausgelassen tanzt, gerät leicht an die
Belastungsgrenze. Wer es übertreibt, kann Zittern und Herzrasen
bekommen, bis hin zu Herzrhythmusstörungen. Dr. Norbert Smetak vom
Bundesverband der Niedergelassenen Kardiologen rät in solchen Fällen:
"Wenn es zu schlimm wird, unbedingt zum Arzt. Bei leichten Symptomen
helfen Ruhe und viel Wasser trinken."
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 4/2015 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 04.04.2015 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1195373
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Baierbrunn
Telefon:
Kategorie:
Forschung & Entwicklung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 279 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Wachheit aus der Dose / Bei Energydrinks sollte man sich an eine Höchstgrenze halten und sie nicht mit Alkohol kombinieren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort und Bild - Apotheken Umschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).