InternetIntelligenz 2.0 - Grünes Licht für Mietpreisbremse und Bestellerprinzip bei Maklercourtage

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Grünes Licht für Mietpreisbremse und Bestellerprinzip bei Maklercourtage

ID: 1192283

Grünes Licht für Mietpreisbremse und Bestellerprinzip bei Maklercourtage

(pressrelations) - Der Bundesrat hat am 27. März 2015 das Gesetz zur Einführung der Mietpreisbremse und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Maklercourtage gebilligt. Es wird nach der Ausfertigung durch Bundespräsident Gauck voraussichtlich im Juni des Jahres in Kraft treten.
In einer begleitenden Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, auch für eine praxistaugliche Ausgestaltung der im Wirtschaftsstrafrecht enthaltenen Vorschrift zu unangemessenen Mieterhöhungen zu sorgen. Es handele sich hierbei um ein nach wie vor erforderliches Instrument zum Schutz der Mieter. Die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Anwendungsvoraussetzungen hätten nach einhelliger Meinung jedoch dazu geführt, dass die Norm in der heutigen Fassung für die Praxis untauglich sei, so der Bundesrat.

Entlastung auf angespannten Wohnungsmärkten
Das Gesetz dämpft den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf künftig die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 - für höchstens fünf Jahre - Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt. Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden, fallen nicht unter die Beschränkung. Gleiches gilt für die erste Vermietung einer Wohnung nach umfassender Modernisierung.

Bestellerprinzip bei Maklercourtage
Das Gesetz stärkt außerdem das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage. Künftig gilt hier das marktwirtschaftliche Prinzip "wer bestellt, der bezahlt".


Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198

Mail: internetredaktion(at)bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de





Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198

Mail: internetredaktion(at)bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Homematic-Usertreffen im XXL-Format Die Fassade als prägendes Element
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 27.03.2015 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1192283
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 220 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Grünes Licht für Mietpreisbremse und Bestellerprinzip bei Maklercourtage"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesrat (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesrat



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.238
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 169


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.