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TÜV Rheinland: Kindersitz an Körpergröße und Gewicht anpassen / Kindersitze im Auto sind Pflicht / Im Flugzeug Sitze mit Siegel "For use in aircraft" nutzen / Gurte nicht zu locker einstellen

ID: 1188978

(ots) - Ob im Auto oder im Flugzeug - kommt es unterwegs zu
einem Unfall, kann der richtige Kindersitz schützen. Deshalb gehören
Kinder im Auto bis zum zwölften Lebensjahr oder einer Größe von 1,50
Metern in einen Kindersitz oder auf eine Sitzerhöhung. So schreibt es
die gesetzliche Regelung vor. Für Kindersitze gilt seit Oktober 2014
neben der europäischen Norm ECE-R 44/03 die neue ECE-R 129. Der
Unterschied: Während die ältere Regelung die Sitzkategorien nach dem
Gewicht der Kinder festlegt, richtet sich die neue nach ihrer Größe.
Noch bis 2018 bleibt es Eltern freigestellt, welche Einteilung sie
wählen, da die neuen so genannten "i-Size"-Sitze mit Stützfuß bisher
nur in wenigen Fahrzeugen montiert werden können. Autokindersitze,
die auch für die Luftfahrt geeignet sind, tragen das TÜV
Rheinland-Prüfzeichen "For use in aircraft". Eine Liste findet sich
unter www.tuv.com/kindersitze im Internet. Wichtig: Vor Reisebuchung
unbedingt bei der Fluggesellschaft klären, welche
Beförderungsbedingungen für Babys oder Kleinkinder gelten.

Sicher durch den Straßenverkehr

Vor dem ersten Einsatz immer testen, ob das Kind in den
ausgesuchten Sitz und dieser ins jeweilige Auto passt. "Ist der Sitz
zu klein oder wird er falsch im Fahrzeug montiert, kann er das Kind
im Ernstfall nicht ausreichend schützen", betont Rudolf Gerlach,
Experte für Fahrzeugsicherheit bei TÜV Rheinland. Je fester der Sitz
im Auto fixiert ist, desto besser. Viele Hersteller bieten
Isofix-Halterungen für die Rückbank an. Sie sind eine gute Wahl, wenn
das eigene Auto nicht auf den neuen "i-Size"-Sitz ausgelegt ist.
Kleinkinder bis zum Alter von 15 Monaten dürfen nur mit dem Gesicht
Richtung Rückbank fahren. Außerdem ist es wichtig, den Vordersitz
möglichst weit nach vorne zu schieben. Sonst kann das Kind bei einem




Unfall an dessen Rückenlehne geschleudert werden.

Den Gurt richtig einsetzen und befestigen

Generell gilt: Kinder sind bei einem Unfall nur geschützt, wenn
der Gurt im Sitz ganz eng anliegt. Sobald ein Kind seine Jacke
ablegt, muss er in jedem Fall nachgezogen werden. Friert es, die
Decke lieber über den Gurt legen, als sie darunter zu befestigen. Im
Zweifel hilft immer ein Blick in die jeweilige Gebrauchsanweisung des
Kindersitzes. Wichtig fürs Auto: Kopfstützen und Gurtverlauf in
regelmäßigen Abständen an das heranwachsende Kind anpassen. Und kommt
es zu einem Unfall, heißt es danach: Sitz wechseln! Denn selbst ein
leichter Aufprall hinterlässt Spuren, die mit bloßem Auge nicht zu
erkennen sind.

Langfassung und Foto unter www.tuv.com/presse im Internet.



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Datum: 20.03.2015 - 10:00 Uhr
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