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Heckenschnitt und Bestandsschutz nach § 39 BNatSchG:

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Metzingen, 18. März 2015 – Aus Rücksicht auf wild lebende Tiere definiert Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes Regeln für den Heckenschnitt. Wer seine Hecke zwischen März und September schneiden will, sollte wissen, was erlaubt und was verboten ist. Ein umweltfreundlicher Heckenschnitt fängt aber schon bei der Auswahl der Heckenschere an. Die neue ECHO HC-1501 ist ideal für die typischen Arbeiten im heimischen Garten und arbeitet dabei besonders emissionsarm.

(IINews) - Zu Beginn einer neuen Gartensaison juckt es Hobbygärtnern besonders in den Fingern: Spätestens wenn sich der langersehnte Frühling ankündigt, muss der Garten fit für den Sommer gemacht werden, meist ist auch ein Heckenschnitt notwendig. Wer sich in seinem Garten mit der Heckenschere betätigen will, sollte Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) kennen. Hier wird ein Schutzzeitraum für wild lebende Tiere und Pflanzen definiert. Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt ein Fäll- und Schnittverbot für Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Der Paragraph wurde erlassen, um Brut- und Niststätten von Vögeln und anderen Tieren nicht zu gefährden. Wer gegen den Bestandsschutz verstößt, dem drohen Geldbußen. Das bedeutet aber nicht, dass Gartenfreunde bis zum Herbst warten müssen, bis sie Ihre Hecken und Büsche in eine ansehnliche Form bringen dürfen. Das Schnittverbot bezieht sich lediglich auf radikale Kürzungen, beispielsweise Rückschnitte bis auf den Stock oder Rodungen. Form- und Pflegeschnitte sind dagegen ganzjährig erlaubt, als Faustregel gilt: Hecken dürfen bis zu einem Drittel beschnitten werden.

Umweltfreundlicher Heckenschnitt

Bei Beschnitt von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen sollte man generell darauf achten, ob sich Vögel oder andere Tiere eingenistet haben – ganz unabhängig vom Zeitpunkt des Heckenschnitts. Ein umweltfreundlicher Heckenschnitt beginnt aber schon viel früher – bei der Auswahl der Schere. ECHO Motorgeräte setzt auf die Langlebigkeit der Produkte – wer mit einer Motorsäge, einer Motorsense oder einem anderen Gerät aus dem Hause ECHO Motorgeräte arbeitet, weiß, dass die Geräte über viele Jahre treue Begleiter sind. Die Langlebigkeit seiner Produkte garantiert ECHO Motorgeräte ganz offiziell mit bis zu fünf Jahren kostenloser Garantie für private Nutzer. Zur Gartensaison 2015 hat der Motorgeräteexperte sein Sortiment um eine neue Heckenschere erweitert: Die ECHO HC-1501 arbeitet dank eingebautem Katalysator besonders emissionsarm – das schont nicht nur die Umwelt, sondern macht die Gartenarbeit auch für den Anwender besonders angenehm.





Hobbygärtner wollen für den Heckenschnitt rund um Haus und Garten ein einfach zu handhabendes Gerät, das auch mit dickeren Ästen fertig wird. Hierfür ist die ECHO HC-1501 eine gute Wahl: Trotz
des geringen Gewichts von knapp fünf Kilo schneidet sie daumendicke knorrige Äste mühelos und bringt mit knapp 0,6 Kilowatt Leistung auch verwucherte Hecken und Sträucher in die gewünschte Form. Die präzisionsgeschliffenen Klingen des beidseitigen Schneidemessers sorgen für einen besonders sauberen Schnitt.

Leistungsstarke Heckenscheren für den Hausgarten gibt es viele – die Details machen den Unterschied. Sucht man ein robustes Gerät, das über viele Jahre zuverlässige Dienste leistet, ist man bei ECHO Motorgeräte richtig. Wer dann noch an die Umwelt denkt, ohne sich gleich an ein lästiges Stromkabel ketten zu wollen, trifft mit der neuen ECHO HC-1501 die richtige Wahl.

Technische Daten

Heckenschere ECHO HC-1501
21,2 cm³ Hubraum | 0,58 kW Leistung | 4,9 kg Gewicht | 5 Jahre Garantie für private Anwender | 329,00 € UVP (inkl. MwSt.)


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

ECHO Motorgeräte

ECHO Motorgeräte vertreibt über mehr als 1.000 Fachhändler seit mehr als 30 Jahren qualitativ hochwertige und robuste Motorgeräte für die Rasen-, Garten-, Landschafts- und Arealpflege an ambitionierte Gartenliebhaber und Profianwender. Besitzer großer Gärten und Grundstücke, Hausmeister oder Hausmeisterdienste, Reinigungsdienstleister, Platzwarte, kleine Kommunen, Garten- und Landschaftsbauer, Land- und Forstwirte oder Handwerker – sie alle finden sich im umfangreichen Produktprogramm von ECHO Motorgeräte wieder.

www.echo-motorgeraete.de



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PresseKontakt / Agentur:

mindrevolution GmbH
Theodor-Heuss-Str. 23
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Telefon 0711/340174-16
pr(at)mindrevolution.com



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Bereitgestellt von Benutzer: mindrevolution GmbH
Datum: 18.03.2015 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sandra Lohrmann
Stadt:

Metzingen


Telefon: 0711 / 34 01 74 - 16

Kategorie:

Haus & Garten


Anmerkungen:


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