BUND gewinnt vor Gericht gegen Bayer im Streit um Bienengefährlichkeit von Pestiziden
(ots) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) hat seinen Rechtsstreit gegen die Bayer
CropScience Deutschland GmbH, einer Tochter der Bayer AG, gewonnen.
Nach dem heute verkündeten Urteil des Landgerichts Düsseldorf darf
der BUND wieder ohne Einschränkung sagen, dass zwei von Bayer
hergestellte Pestizid-Produkte für Bienen gefährlich sind und es sich
bei dem darauf abgebildeten Logo mit dem Aufdruck "nicht
bienengefährlich" um eine Irreführung von Verbrauchern handelt.
"Wir freuen uns über diesen Erfolg. Das ist ein Sieg für die
Bienen und die Meinungsfreiheit. Uns liegen überzeugende
wissenschaftliche Studien vor, die den Bayer-Pestizidwirkstoff
Thiacloprid als bienengefährlich bewerten. Bayer muss daher seine
Bienen gefährdenden Produkte sofort vom Markt nehmen. Wir fordern
ebenso alle Märkte auf, den Verkauf von thiaclopridhaltigen
Pestiziden einzustellen", sagte der BUND-Pestizidexperte Tomas
Brückmann. Außerdem müssten die EU die Zulassung des Wirkstoffs
Thiacloprid zurücknehmen und das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) die Produktzulassungen aller
thiaclopridhaltigen Produkte widerrufen.
Der Pestizidhersteller Bayer CropScience hatte gegen den BUND Ende
letzten Jahres eine einstweilige Verfügung in dieser Sache erwirkt.
Zur Begründung hatte das Unternehmen angegeben, der BUND habe die
Bayer-Produkte "Schädlingsfrei Calypso" und "Zierpflanzenspray
Lizetan" ungerechtfertigt als für Bienen gefährlich bezeichnet. Der
in diesen Produkten enthaltene Wirkstoff Thiacloprid, der zu den
sogenannten Neonikotinoiden gehört, habe eine gültige Zulassung und
werde vom BVL als "bienenungefährlich" eingestuft. Auslöser des
Streits war der vom BUND 2014 veröffentlichte Einkaufs-Check
"Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten", mit welchem der BUND
darauf aufmerksam machte, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten
die Kunden sehr häufig unzureichend über die Gefahren verschiedener
Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten.
Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten mit als Auslöser des weltweit zu
beobachtenden Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab
1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für
zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps
eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta
derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Bereits rund 20.000
Protestschreiben gegen diese Klage und den umstrittenen Wirkstoff
Thiacloprid sind innerhalb eines Monats bei Bayer eingegangen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.bund.net/bayer
Einen Hintergrund "Fragen und Antworten" zum Streit Bayer contra
BUND finden Sie im Internet unter: www.bund.net/bayer-faq
Pressekontakt:
Tomas Brückmann, BUND-Pestizidexperte:
Tel. 030-27586-420
E-Mail: tomas.brueckmann(at)bund.net bzw.
Annika Natus, BUND-Pressereferentin:
Tel. 030-27586-464/-489
E-Mail: presse(at)bund.net
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Datum: 11.03.2015 - 11:02 Uhr
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