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Tipps für den Alltag / Damit der Spaß beim Radfahren nicht endet / Unfall oder Diebstahl - wie sind Pedelecs versichert? (FOTO)

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(ots) -
Vorbei die Zeiten, in denen allein Kondition darüber entschied,
wer mit wem Radfahren ging. Dem Pedelec sei Dank: Heute können
Trainierte und Untrainierte ganz entspannt miteinander radeln.
Mittlerweile sind solche Räder aus dem Straßenverkehr nicht mehr
wegzudenken.

Wer nicht allein mit Muskelkraft fährt, sollte im Hinterkopf
haben, dass es anderen Verkehrsteilnehmern schwerfällt, ein normales
Rad von der motorunterstützten Variante zu unterscheiden. Doch wenn
Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt werden, kann ein Unfall schnell
passieren, dann ist der richtige Versicherungsschutz wichtig. Welche
Variante die richtige ist, hängt von der Geschwindigkeit des
jeweiligen Modells ab.

Bei einem Großteil der Pedelecs handelt es sich um Räder mit einer
elektrischen Tretunterstützung, die sich ab 25 Stundenkilometern
abschaltet. Wie die HUK-COBURG mitteilt, sind diese Pedelecs den
Fahrrädern gleichgestellt. Sie lassen sich ohne Zulassung,
Führerschein und Versicherungskennzeichen fahren. Das Unfallrisiko
ist oft - auch bei der HUK-COBURG - in einer bestehenden
Privathaftpflicht-Versicherung kostenlos mit eingeschlossen. Ein
Blick in die Bedingungen oder ein Gespräch mit dem Versicherer klärt,
ob die kostenfreie Mitversicherung wirklich besteht.

Andere Spielregeln gelten für Fahrer der schnellen S-Pedelecs,
deren Motorunterstützung erst bei 45 Kilometern pro Stunde endet. Wer
sich auf den Sattel eines S-Pedelecs setzt, muss mindestens 16 Jahre
alt sein, einen Führerschein der Klasse AM und eine
Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen.

Diebstahl nicht ausgeschlossen

Genau wie ihre allein mit Muskelkraft betriebenen Pendants, die
Fahrräder, werden auch S-Pedelecs gerne gestohlen. Um dagegen
versichert zu sein, brauchen die Fahrer neben der




Kfz-Haftpflichtversicherung noch eine Teilkasko-Versicherung.

Doch auch für Fahrer der langsameren Varianten ist Diebstahlschutz
ein Thema: Verschwinden solche Pedelecs nach einem Einbruch in den
verschlossenen Keller oder die Einzelgarage, ist das in der
Hausratversicherung kostenlos mitversichert. Anders sieht es beim
einfachen Diebstahl aus: Wenn also ein abgeschlossenes Pedelec von
der Straße weg gestohlen wird.

Hier kann in der Regel nur der auf seinen Hausratversicherer
zählen, der den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl in seinen Vertrag
miteingeschlossen hat. Bis zu welcher Summe die Versicherung im
Schadenfall leistet, hat jeder selbst in der Hand.

Dieser Schutz greift im allgemeinen nicht nur 24 Stunden am Tag,
sondern im Rahmen der Außenversicherung auch weltweit und er bezieht
alle, fest mit dem Fahrrad verbundenen Teile, wie beispielsweise
Sattel oder Räder, mit ein. Allerdings können solche Regelungen von
Versicherer zu Versicherer variieren. Auch an dieser Stelle bringt
ein Gespräch mit dem eigenen Hausratversicherer Sicherheit.



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Ansprechpartnerin:
Frau Karin Benning, Tel. 09561/96-2084,
Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de

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Datum: 11.03.2015 - 10:40 Uhr
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