Wanderwitz/Bertram: Kulturrat muss bei TTIP endlich zur Sachdebatte finden
(ots) - Aktuelle Förderpraxis bleibt erhalten
Auf Meldungen, die Bundesregierung und die EU-Kommission wollten
einen Abschluss der Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen mit
den USA (TTIP) noch in diesem Jahr erreichen, hat der Deutsche
Kulturrat am heutigen Donnerstag mit der Forderung reagiert, die
Bundesregierung müsse "jetzt endlich konkrete Vorschläge zum Schutz
des Kulturbereiches vorlegen"; für den Kulturbereich "werde es eng".
Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und die zuständige
Berichterstatterin Ute Bertram:
"Der Deutsche Kulturrat spricht von ''Panikreaktionen'' bei der
Bundesregierung, weil diese auf einen Abschluss der
TTIP-Verhandlungen bis Ende des Jahres dringt. Panik schürt aber nur
der Kulturrat selbst. Das bedauern wir außerordentlich.
Gute Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. Der
Kulturrat dagegen weigert sich beharrlich, längst bekannte Fakten und
Informationen zur Kenntnis zu nehmen, und versetzt so die Künstler
und Kreativen im Land wider besseres Wissens in Aufruhr.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt die Sorgen der Kulturszene
sehr ernst. Auch wir wollen verhindern, dass die kulturelle und
mediale Vielfalt Deutschlands und Europas durch
Liberalisierungszusagen leidet.
Aufgrund der Informationen aus dem politischen Brüssel zum
derzeitigen Verhandlungsstand lässt sich festhalten:
- Die deutsche Buchpreisbindung ist von TTIP nicht tangiert. Bei
ihr besteht Inländergleichbehandlung, d. h. alle Marktteilnehmer
in Deutschland, inländische wie ausländische, sind gleichermaßen
an sie gebunden. Dadurch ist kein Nachteil für Investoren
gegeben.
- Weder TTIP noch CETA stellen innerstaatliche Subventionen in
Frage. Daseinsvorsorge im Kultur- und Bildungsbereich ebenso wie
die Beitragsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
bleiben weiterhin möglich. Eine ausländische Musikschule bspw.
erhält auch in Zukunft keine Subventionen in Deutschland.
- Im Verhandlungsmandat sind audiovisuelle Medien aus dem
Dienstleistungskapitel ausdrücklich ausgenommen. Die
EU-Kommission ist an dieses Mandat gebunden.
- Die EU-Kommission hat versichert, dass sie den USA keine Zusagen
für sog. ''neue Dienste'' machen und auch Verhandlungen über sog.
''digitale Produkte'' nicht akzeptieren wird. Für künftige
digitale Produktions- und Verbreitungswege oder neue
Förderinstrumente bleibt uns damit national der volle
Handlungsspielraum erhalten.
- Die Europäische Union hat anders als die USA die
UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt
ratifiziert. Damit ist sie in den Verhandlungen an deren
Vorgaben gebunden.
Die Unionsfraktion schätzt die Arbeit des Kulturrats
außerordentlich. Er ist eine unverzichtbare Stimme der
Politikberatung in allen kulturpolitischen Fragen.
Deshalb fordern wir den Kulturrat auf, zu konstruktiven
Vorschlägen zu den ungelösten Zukunftsfragen der Kulturpolitik
zurückzukehren - etwa, wie Erlösmodelle im Zeitalter der
Digitalisierung aussehen können, oder wie das Urheber- und
Kartellrecht zeitgemäß weiterentwickelt werden können. Die Debatte
über die Freihandelsabkommen CETA und TTIP dagegen muss endlich auf
eine sachliche und faktenorientierte Ebene zurückgeführt werden."
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Datum: 05.03.2015 - 16:00 Uhr
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