Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen
Gefährdungsanalyse nach Legionellenbefall
(IINews) - Seit 2011 ist nach Trinkwasserverordnung (§14 TrinkwV) das Warmwasser in Trinkwasser-Großanlagen von öffentlichen Gebäuden und Mietshäusern regelmäßig auf Legionellen hin zu überprüfen. Wird der technische Maßnahmewert für Legionellen (100 KBE = koloniebildende Einheiten/100ml) überschritten, so muß unverzüglich eine Gefährdungsanalyse für die betroffene Trinkwasser-Installation gemäß Trinkwasserverordnung erstellt werden. Bei nicht Beachtung drohen dem Inhaber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasser-Installation empfindliche Strafen und Schadensersatzansprüche. Gestzliche Grundlage für die Gefährdungsanalyse nach Legionellenbefall ist die 2.Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung gemäß §16(7)TrinkwV2001:2012. Die Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung ist dabei ohne eine vorherige Aufforderung durch die Behörden nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) durch einen Sachverständigen (z.B. Sachverständiger für Trinkwasser) in Gutachtenform anzufertigen und dem Gesundheitsamt vorzulegen.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
ACUDES Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene:
Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen nach Legionellenbefall;
weitergehende Legionellen-Untersuchungen nach DVGW W551; Trinkwasser-Sicherheitskonzepte und Trinkwasser-Hygienepläne nach VDI6023.
Datum: 27.02.2015 - 19:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1179226
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dipl.-Biol. Hartmut Lang
Stadt:
Bickenbach
Telefon: 0170-9932622
Kategorie:
Handwerk
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