Immobilienexperte Thomas Filor: Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen
Ein Verbot, welches die Gemüter erhitzt – sowohl auf Mieter-, als auch auf
Eigentümerseite
(IINews) - Magdeburg, 23.02.2015. Für Berlin sind in bestimmten „Milieuschutzgebieten“
sogenannte Umwandlungsverbote geplant: „Hierbei geht es um die Umwandlung
von Miet- in Eigentumswohnungen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. Das
Vorhaben stößt in Teilen der Immobilienwirtschaft auf heftigen Widerstand.
Andreas Geisel (SPD) sagt, dass zukünftig eine Umwandlung nur noch unter
bestimmten Bedingungen möglich sein soll. Ihm zufolge hat sich die Zahl der
Mietwohnungen, die in Eigentum umgewandelt wurden, im vergangenen Jahr fast
verdoppelt. Demnach seien 2011 rund 4700 Wohnungen umgewandelt worden,
2014 seien es schon 9200 gewesen.
Gegen das Verbot sprach sich der Immobilienverband IVD Berlin-Brandenburg,
eine standesrechtliche Vertretung für Immobiliendienstleister, Makler, Verwalter
und Sachverständige, aus: Das Verbot trage in keiner Weise zur Entlastung des
Berliner Wohnungsmarktes bei und werde Mietern zudem die Möglichkeit nehmen,
eines Tages als Eigentümer ihrer angestammten Wohnung in den Ruhestand zu
gehen. „Die Problematik besteht darin, dass Mieter daran gehindert werden,
kapitalgedeckte Altersvorsorge zu betreiben“, erklärt Thomas Filor.
In Berlin müssen Hausbesitzer, die ihre Mietwohnungen umwandeln oder
verkaufen wollen, momentan keine generelle Genehmigung einholen. Geisel sagte
im Berliner Abgeordnetenhaus, dass die Neuregelung in den sogenannten
Erhaltungsgebieten gelten solle. Das Verbot würde in der Praxis rund 160 000
Wohnungen betreffen. Zu den Erhaltungsgebieten zählen beispielsweise die
Bezirke Pankow, Mitte oder Charlottenburg-Wilmersdorf. Weitere Bezirke können
Anträge auf Erhaltungsgebiete stellen.
„Die Gentrifizierungsprozesse finden ohnehin statt. Das Angebot an kaufbarem
Wohnraum wird verknappt, was wiederum Folgen für das Preisniveau haben wird“,
so Filor schließlich. Die 10-jährige Kündigungssperrfrist und das
Mietervorkaufsrecht, Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen, die Mietpreisbremse
bei Neuvermietungen und die erforderliche Zustimmung der zuständigen Behörden
bei Sanierungen sind Grenzen, die reichen, meinen hierzu einige Fachleute. Der
Immobilienexperte Thomas Filor schließt sich dabei der Meinung an, dass
bestimmte Teilmärkte nicht überreguliert werden sollten.
Themen in diesem Fachartikel:
filor
thomas-filor
mietwohnung
eigentumswohnung
immobilie
immobilienwirtschaft
wohnung
immobilienverband
berlin
wohnungsmarkt
eigentuemer
kapital
altersvorsorge
hausbesitzer
wohnraum
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der
Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von
Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch
bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und
Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: info(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/
Datum: 23.02.2015 - 10:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1176349
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Thomas Filor
Stadt:
Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
Kategorie:
Immobilien & Hausbau
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Dieser Fachartikel wurde bisher 1539 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Immobilienexperte Thomas Filor: Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Thomas Filor (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).