ResMed erwirkt die Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung gegen BMC in der Klage wegen Patentverletzung in Deutschland
(ots) - ResMed hat heute
angekündigt, dass das Amtsgericht München die einstweilige Verfügung
gegen den chinesischen Medizinprodukthersteller BMC Medical Co., Ltd.
(BMC) aufrecht erhalten hat. Die einstweilige Verfügung verbietet es
BMC, verletzende Masken-Produkte in Deutschland anzubieten, zu
verkaufen oder zu verteilen.
In seiner einstweiligen Verfügung, die es zum ersten Mal im
November 2013 erlassen und heute aufrecht erhalten hat, hat das
Amtsgericht München entschieden, dass Atemmaskenanordnungen wie
Willow und die Nasenkissenmasken FeaLite von BMC das europäische
Patent EP 1356842 von ResMed verletzen.
Demnach wird BMC die verletzenden Produkte in Deutschland weder
anbieten, noch verkaufen oder verteilen dürfen, zumindest bis das
deutsche Bundespatentgericht sich mit der Anfechtung der Gültigkeit
des Patents durch BMC befasst.
Auf den deutschen Gerichtsentscheid folgte im Dezember 2014
derselbe Entscheid der Internationalen Handelskommission (ITC) in den
Vereinigten Staaten, die entschied, dass mehrere BMC-Masken eine
Anzahl US-Patente von ResMed verletzen.
"Der richterliche Entscheid ist ein weiterer Sieg für ResMed und
die Patienten überall, die bequeme Produkte von hoher Qualität zur
Behandlung ihrer Schlaf- und Atemprobleme verdienen," erklärte David
Pendarvis, Verwaltungsleiter und Leiter der globalen Rechtsabteilung
von ResMed. "Wir werden unsere Innovationen auch weiterhin
verteidigen und alle rechtlichen Mittel einsetzen, um
Patentverletzungen in jedem Land, in dem sie auftreten, zu
verhindern."
Über ResMed: ResMed verbessert das Leben von Kranken durch
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von medizinischen Geräten zur
Behandlung, Diagnose und Kontrolle von schlafbedingten
Atmungsstörungen, chronischer obstruktiver Lungenerkrankung und
anderen chronischen Beschwerden. Wir entwickeln innovative Produkte
und Lösungen, um Gesundheit und Lebensqualität der Kranken zu
verbessern, und bemühen uns, die potenziell schwerwiegenden
gesundheitlichen Konsequenzen nicht behandelter schlafbedingter
Atmungsstörungen ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Weitere
Informationen über ResMed finden Sie unter www.resmed.com
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Datum: 13.02.2015 - 20:01 Uhr
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