Alkohol: Auch an Karneval gilt das Jugendschutzgesetz
TÜV Rheinland: Gesundheit der jungen Menschen gefährdet / Erster Konsum im Schnitt mit 15 Jahren / Eltern als Vorbild
(PresseBox) - Die Narren und Jecken übernehmen in den Karnevalshochburgen das Zepter, der ausgelassene Straßenkarneval beginnt. Doch die fünfte Jahreszeit hat auch ihre Schattenseiten. Denn häufig ist Karneval gerade für Jugendliche ein willkommener Anlass, um erstmals oder zum wiederholten Male ausgiebig Alkohol zu trinken. Nach einer aktuellen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, bei der 5.000 junge Menschen zwischen 12 und 25 Jahren befragt wurden, sind Jugendliche im Schnitt knapp 15 Jahre alt, wenn sie zum ersten Mal Alkohol trinken.
Auch an Karneval gelten klare Regelungen. ?Alkohol und Kinder gehören nicht zusammen. Auch das Jugendschutzgesetz formuliert es sehr deutlich: Branntwein oder branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder von ihnen konsumiert werden. Das gilt auch für Mischgetränke wie etwa Alkopops?, sagt Dr. Wiete Schramm, Gesundheitsexpertin bei TÜV Rheinland. Andere alkoholische Produkte wie Bier, Wein oder Sekt dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Verkäufer müssen andernfalls mit empfindlichen Strafen rechnen.
Alkohol schädigt gerade in der Pubertät
?Das Gesetz dient vor allem dem gesundheitlichen Schutz der Jugendlichen?, erklärt Dr. Schramm. ?Das Gehirn ist in der Pubertät eine große Baustelle. In diese Reifung des Gehirns greift der Alkohol schädigend ein?, so die Expertin. Schon geringe Mengen gefährden die Gesundheit von Jugendlichen und schädigen dauerhaft Gehirnzellen. Häufige Rauschzustände führen zu Entwicklungsstörungen. Merkfähigkeit, Gedächtnisleistung und Konzentrationsfähigkeit lassen nach. Dazu komme die enthemmende Wirkung von Alkohol, wodurch die Risikobereitschaft und damit auch die Unfallgefahr steige.
Vorbildfunktion der Eltern
Die TÜV Rheinland-Expertin appelliert an die Eltern als Vorbild, denn Kinder ahmen nach, was sie sehen. ?Besonders die Eltern haben Einfluss auf die Jugendlichen und den Freundeskreis und können vorleben, wie man am besten mit Alkohol umgeht?, sagt Dr. Wiete Schramm. Sie empfiehlt daher, sich frühzeitig zu informieren und mit dem Thema auseinanderzusetzen, etwa über die Internetseiten der BZgA www.kenn-dein-limit.de.
TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 65 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 65 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.
Datum: 09.02.2015 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1170471
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln
Telefon:
Kategorie:
Dienstleistung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 66 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Alkohol: Auch an Karneval gilt das Jugendschutzgesetz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
TÜV Rheinland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).