InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Karnevalskostüme für Kleinkinder: Verschluckbare Teile und Schnüre vermeiden / TÜV Rheinland: Auf CE-Kennzeichnung achten / Kostüme vor dem ersten Tragen waschen (FOTO)

ID: 1169233


(ots) -
Cowboy und Fee, Prinzessin und Indianer: Farbenfrohe Outfits sind
gerade für kleine Kinder in der fünften Jahreszeit Pflicht. Beim Kauf
gilt es für Eltern, besonders auf die Details zu achten. "Kostüme für
Kinder bis 14 Jahre müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen, da sie
als Spielzeug gehandelt werden", sagt Hubert Mederer, Experte für
Spielzeug bei TÜV Rheinland. Mit dem CE-Zeichen erklärt der
Hersteller, dass sein Produkt die in der EU geltenden Vorschriften
einhält. Ein spezielles Prüfzeichen für Karnevalkostüme gibt es
nicht.

Keine Kordeln mit dreidimensionalen Verzierungen

"Chemikalien, Produktionsrückstände oder Konservierungsstoffe
können, wie bei allen Kleidungsstücken, auch in Karnevalskostümen
stecken", weiß Hubert Mederer. Wer auf Nummer sicher gehen will,
wäscht deshalb neue Textilien vor dem ersten Tragen. An der
Verkleidung für Kleinkinder dürfen keine verschluckbaren Teile wie
beispielsweise lockere Knöpfe oder Pailletten und Perlen vorhanden
sein. Das gleiche gilt für lange Schnüre, Fransen und Kordeln. "Am
besten beim Kauf schon sicherstellen, dass vor allem im Kopf-, Hals-
und Brustbereich keinerlei Kordeln herabhängen. Auch am übrigen
Kostüm sollten nur kurze Kordeln ohne dreidimensionale Verzierungen
wie Kordelstopper abstehen", so der TÜV Rheinland-Experte. Damit
könnten Kinder in den Spalten von Spielplatzgeräten oder in Türen von
anfahrenden Fahrzeugen hängen bleiben und sich verletzen.

Accessoires ohne Haken

Auch Eltern sollten sich vergewissern, dass Diademe, Säbel oder
Sheriff-Sterne abgerundete Ecken und Kanten besitzen, um Verletzungen
auszuschließen. Das Zubehör muss möglichst bruchsicher sein, handelt
es sich um ein Holzprodukt, sollten Eltern auf eine glatte Oberfläche
ohne Splitter achten.






Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Ralf Diekmann, Presse, Tel.: 0221/806-1972
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse(at)de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Das waren die günstigsten Flugziele 2014 / Für die Urlaubsplanung: Opodo.de verrät die interessantesten Ziele für Sparfüchse Pressemeldung:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.02.2015 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1169233
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Köln


Telefon:

Kategorie:

Freizeit & Hobby


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 45 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Karnevalskostüme für Kleinkinder: Verschluckbare Teile und Schnüre vermeiden / TÜV Rheinland: Auf CE-Kennzeichnung achten / Kostüme vor dem ersten Tragen waschen (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÜV Rheinland AG pruefungvonkarnevalskostuemenfuerkleinkinder.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von TÜV Rheinland AG pruefungvonkarnevalskostuemenfuerkleinkinder.jpg



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.254
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 385


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.