Ausweg bei Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken
CLLB Rechtsanwälte unterstützen geschädigte Darlehensnehmer
München, 29.01.2015: Die am 15.01.2015 ergangene Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank, den Mindestkurs von 1,20 Franken pro Euro aufzuheben, hat gravierende Folgen für deutsche Bankkunden. Medienberichten zufolge sind von der Freigabe des Franken nicht nur Währungsspekulanten betroffen, sondern in großem Umfang normale Bankkunden, denen von Bankenseite oftmals ausdrücklich eine Darlehensaufnahme in Schweizer Franken empfohlen wurde. Allein die Volks- und Raiffeisenbanken sollen in den vergangenen Jahren mehr als 30.000 Fremdwährungskredite vergeben haben – davon die allermeisten in Schweizer Franken.
(IINews) - Mit der Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank verteuerten sich die Darlehen zwischenzeitlich um etwa 20 %. Der Schaden für die Darlehensnehmer ist damit enorm. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, vertritt zahlreiche Darlehensnehmer. In vielen Fällen konnte von CLLB für die Bankkunden ein vorteilhafter Ausstieg aus den Darlehen erreicht werden.
Die Darlehensnehmer, die durch Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken geschädigt sind, sollten daher von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen lassen, ob für sie ein etwaiger Widerruf der Darlehensverträge oder ein Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken eines Fremdwährungsdarlehens in Betracht kommt.
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Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de; Web: www.cllb.de
Datum: 29.01.2015 - 11:41 Uhr
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