VALERUM Invest: Ein letztes Steuersparmodell bei Immobilien
(IINews) - Berlin, 27.01.2015. Grundsätzlich können sich Anleger bei der Sanierung von
denkmalgeschützten Wohnungen und Häusern viel Geld vom Staat zurückholen.
Gerade bei Denkmalschutz-Immobilien sollte man indes genau aufpassen.
Die ehemaligen Fabrikhallen und die Direktorenvilla der Schaeffler AG in Bamberg
wurden in 500 Wohnungen und ein Bürohaus umgewandelt. Die naheliegende,
historische Altstadt wurde von der Unesco, der Wissenschaftsorganisation der
Vereinten Nationen, sogar als Weltkulturerbe eingestuft. Teile des alten
Industrieareals stehen unter Denkmalschutz, was die Immobilien für vermögende
Erwerber besonders interessant macht. „Die Sanierung von Denkmalschutz-
Immobilien bietet Anlegern in Deutschland eine der letzten verbliebenen
Möglichkeiten, ihre Steuerlast merklich zu verringern“, bestätigt Sven Herbst,
Vorstand der VALERUM Invest AG. Demnach können beispielsweise Eigennutzer bis
zu 90 Prozent der Sanierungskosten binnen zehn Jahren beim Fiskus gegen andere
Einkünfte verrechnen. „Jedes Jahr neun Prozent Verlustzuweisung ist doch auch ein
Wort“, so der VALERUM Invest-Vorstand.
Des Weiteren können Kapitalanleger, die derartige Immobilien erwerben und
anschließend vermieten, den kompletten Sanierungsanteil vollständig über 12
Jahre abschreiben. Die Denkmalabschreibung beträgt in diesem Fall in den ersten
8 Jahren jeweils 9 Prozent des Sanierungsanteils und in den darauf folgenden 4
Jahren jeweils 7 Prozent. Wird der Erwerb über ein Darlehen finanziert, können
zusätzlich noch die Schuldzinsen des Darlehens steuerlich geltend gemacht und mit
der Miete verrechnet werden.
Wichtig ist den Experten der VALERUM Invest AG dabei, dass die Bauqualität
stimmt. Es ginge dabei insbesondere darum, die Immobilie in den neuesten Stand
zu bringen, ohne ihr gleichzeitig den nahezu immer vorhandenen Charme einer
„besonderen“ Immobilie zu nehmen. Zudem müssten enge Bauvorschriften
eingehalten werden. Da Bund und Länder ein großes Interesse daran haben, die
Erhaltung historischer Bausubstanz zu fördern, müssen viele Details eingehalten
werden.
Für Investoren ist es dabei wichtig zu wissen, dass der Fiskus die steuerlichen
Abschreibungen nur gewährt, wenn die Immobilie bereits vor dem Start der
Sanierungsarbeiten erworben wurde. „Wer erst während der Sanierungsphase eine
Wohnung erwirbt, muss mit einem Abschlag von seinen Steuerabschreibungen
leben“, so Immobilienspezialist Herbst von der VALERUM Invest AG. Wichtig ist
zudem, dass der Sanierungsanteil richtig angesetzt und abgerechnet wird.
Denkmalsanierung ist Profiarbeit - nicht nur im Hinblick auf die
Gewerkeleistungen. Die Finanzämter prüfen dabei ziemlich genau, ob alle
Voraussetzungen auch wirklich erfüllt sind.
Themen in diesem Fachartikel:
valerum
valerum-invest-ag
sven-herbst
berlin
immobilie
steuersparmodell
sanierung
haus
wohnung
denkmalschutz
anleger
steuerlast
eigennutzer
kapitalanleger
investor
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
VALERUM Invest AG:
Als Finanzunternehmen steht die VALERUM Invest AG für nachhaltige Anlagekonzepte,
die konsequent auf Sachwerten aufbauen. Das Unternehmen vereint die Bereiche
Vermögensverwaltung, Produktentwicklung sowie Vertrieb unter einem Dach. Seit
2008 am Markt aktiv, hat es bereits zahlreiche Immobilienprojekte sowie
Immobilienbeteiligungen erfolgreich platziert und realisiert.
VALERUM Invest AG
Schustehrusstraße 1
10585 Berlin
Telefon: 030 – 36411190
Email: pr(at)valerum.ag
Internet: http://www.valerum.ag
Datum: 27.01.2015 - 12:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1165131
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: VALERUM Invest AG
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 – 36411190
Kategorie:
Immobilien & Hausbau
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Dieser Fachartikel wurde bisher 2097 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"VALERUM Invest: Ein letztes Steuersparmodell bei Immobilien"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
VALERUM Invest AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).