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Schwäbische Zeitung: Gegen zu viel Reglementierung - Leitartikel

ID: 1164122

(ots) - Da mögen die Experten noch so wohlfeil
argumentieren und sich als die Anwälte erwachsener Menschen
aufspielen. Es gibt einfach keinen nachvollziehbaren Grund, eine neue
Promillegrenze für Fahrradfahrer einzuführen - weil es fundamentale
Unterschiede zwischen den Fortbewegungsmitteln Fahrrad und Auto gibt.

Wer betrunken mit dem Auto fährt, steuert potenziell eine Waffe
durch den öffentlichen Raum, handelt verantwortungslos und riskiert
auch die Gesundheit und das Leben anderer. Es ist eine staatliche
Aufgabe, das zu unterbinden. Wer dagegen betrunken mit dem Fahrrad
fährt, setzt vor allem die eigene Gesundheit aufs Spiel. Das ist zwar
nicht unbedingt klug, darf aber in einer Gesellschaft, die nicht
jeden Lebensbereich reglementieren will und persönliche Verantwortung
ernst nimmt, nicht verboten sein. Bei fast allen Fahrradunfällen mit
Verletzten erwischt es zudem die Radler selbst.

Es ist wie bei der Helmpflicht. Wem es vernünftig scheint, der
soll sich schützen. Wer meint, es geht auch ohne, darf auch, muss
aber die Konsequenzen tragen. Andersherum: Der Fahrradfahrer, der
betrunken stürzt und sich etwas bricht, hat Pech gehabt. So etwas
soll im Leben hin und wieder vorkommen.

Viele Menschen nutzen außerdem das Fahrrad, wenn sie außerhalb der
eigenen vier Wände etwas trinken wollen, um von A nach B und vor
allem legal wieder zurück von B nach A zu kommen. Das ist übrigens
klar verantwortungsvoller, als wenn sie mit dem Auto fahren würden.
Bei einer Neuregelung der Promillegrenze ginge das in vielen Fällen
nicht mehr. Die Menschen würden dazu ermuntert, gleich ins Auto zu
steigen, denn die Strafe ist ja fast die gleiche.

Und weil der Geist dann aus der Flasche wäre, könnten sich die
Verfechter des Zeitgeists als nächstes die Fußgänger vorknöpfen. Wer
mit mehr als 0,5 Promille auf dem Bürgersteig läuft, könnte womöglich




eine Gefährdung des Verkehrs darstellen. Man weiß ja nie. Am Ende
wäre Alkohol praktisch nur noch in den eigenen vier Wänden erlaubt.
Doch das, nun ja, ist ja auch keine Lösung.



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Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 0751/2955 1500
redaktion(at)schwaebische-zeitung.de


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Datum: 23.01.2015 - 18:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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