Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Raucherurteil
(ots) - Es ist wie fast immer im Leben: Rücksichtnahme
und ein respektvolles Miteinander sind meistens der Schlüssel, um
Probleme aus der Welt zu schaffen. Nicht anders ist im Prinzip das
Urteil der Karlsruher Richter im erbitterten Nachbarschaftsstreit um
das Rauchen auf einem Balkon zu verstehen. Ja, es kann natürlich das
Wohlbefinden der oben Wohnenden beeinträchtigen, wenn andauernd der
Qualm der Nachbarn aus der unteren Etage auf den darüberliegenden
Balkon oder gar in den Wohnbereich zieht. Dabei kommt es nicht einmal
darauf an, ob oben Nichtraucher oder Raucher betroffen sind. Auch
letztere vermeiden es inzwischen oft, den blauen Dunst im Wohnbereich
zu haben. Vielmehr geht es darum darauf zu achten, dass nicht zu viel
und vielleicht zu bestimmten Zeiten gar kein Qualm nach oben zieht.
Ja, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen gilt es zu achten. Auch
die der Raucher. Vor allem, wenn sie unter freiem Himmel am
Glimmstängel ziehen. Doch wenn es dabei zu wesentlichen
Beeinträchtigungen Anderer kommt, dann geht es eben um mehr als nur
die eigenen Rechte.
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Datum: 16.01.2015 - 21:00 Uhr
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