InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

OEKO-TEX® Standard 100 Prüfkriterien: Neuregelungen 2015

ID: 1160097


(PresseBox) - Zu Jahresbeginn hat die OEKO-TEX® Gemeinschaft turnusgemäß die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für die Produktzertifizierung nach OEKO-TEX® Standard 100 aktualisiert. Folgende Neuregelungen treten nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 1. April 2015 für alle Zertifizierungsvorgänge in Kraft:
- Der Grenzwert für die Summe von Nonylphenol (NP), Octylphenol (OP), Nonylphenolethoxylaten (NP(EO)1-20) und Octylphenolethoxylaten (OP(EO)1-20) wird in allen OEKO-TEX® Produktklassen deutlich gesenkt: Summe: NP + OP + NP(EO)1-20 + OP(EO)1-20: 100 mg/kg (bisher 250 mg/kg)
Mit der nochmaligen Verschärfung trägt OEKO-TEX® zu dem von der Branche angestrebten, vollständigen Ausschluss von NP und OP sowie der Alkylphenolethoxylate aus der Textilproduktion bei. Durch die weltweit durchgeführten Firmen-Audits als Bestandteil jeder OEKO-TEX® Zertifizierung werden alle am OEKO-TEX® System beteiligte Unternehmen zusätzlich für diese insbesondere umweltschädlichen Problemstoffe in Hilfsmitteln sensibilisiert.
- Die Vorgaben für Perfluoroctansäure (PFOA) werden sehr stark verschärft. Künftig muss für alle Produktklassen (PK) folgender Grenzwert eingehalten bzw. unterschritten werden: Produktklasse I bis IV: < 1,0 µg/m² (bisher PK I: 0,05 mg/kg; PK II und III: 0,1 mg/kg; PK IV: 0,5 mg/kg)
Hiermit deckt der OEKO-TEX® Standard 100 auch die in Norwegen für PFOA geltende gesetzliche Regelung für Textilien, Teppiche und andere beschichtete Verbraucherartikel ab. Da nicht nur PFOA selbst, sondern auch diverse Salze und Ester der Perfluoroctansäure verboten sind, wird im Anhang 5 des OEKO-TEX® Standards 100 nicht die CAS-Nr. von PFOA angegeben, sondern dieser Tatsache durch die Angabe "verschiedene" Rechnung getragen.
Der Grenzwert für Perfluoroctansulfonate (PFOS) wird ebenfalls in allen Produktklassen auf < 1,0 µg/m² abgeändert (bisher 1,0 µg/m²).
Mit diesen Vorgaben unterstützt OEKO-TEX® gezielt die "Zero Discharge of Hazardous Chemicals (ZDHC)" bzw. Detox Kampagne internationaler Brands und Handelsunternehmen, die sich verpflichtet haben, bis zum Jahr 2020 gefährliche Chemikalien aus dem Produktionsprozess auszuschließen.




- Bei der Prüfung auf Chrom(VI) wird künftig unterschieden in Leder und andere Materialien. Für Ledermaterialien wird der EN ISO 17075, welche besondere Matrixeffekte in der Untersuchungslösung bei Leder berücksichtigt, sowie der neuen europäischen gesetzlichen Verordnung (EU) Nr. 301/2014 bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh) Rechnung getragen. Die Bestimmungsgrenze für Chrom(VI) ist mit 3,0 mg/kg festgelegt. Die Anforderung in allen Produktklassen des OEKO-TEX® Standards 100 ist für Ledermaterialien bezüglich Chrom(VI) somit < 3,0 mg/kg (= nicht nachweisbar).
Für andere Materialien gilt weiterhin die bisherige Anforderung von < 0,5 mg/kg (= nicht verwendet; Bestimmungsgrenze 0,5 mg/kg).
- Wie bereits in den Produktklassen I bis III können zukünftig auch in der Produktklasse IV (Ausstattungsmaterialien) nur noch flammhemmende Produkte eingesetzt werden, die zuvor, und nach dem heutigen Stand der Technik, als gesundheitlich unbedenklich bewertet wurden und in der Liste von Produkten geführt sind, die von OEKO-TEX® akzeptiert werden. Hierbei können flammhemmende Produkte auch nur für die Verwendung in der Produktklasse IV zugelassen werden.
Für eine bessere Übersichtlichkeit wird die Auflistung diverser definitiv verbotener flammhemmender Produkte in der Grenzwerttabelle (Anhang 4) gestrichen. Alle ausdrücklich verbotenen flammhemmenden Produkte werden künftig im Anhang 5 aufgelistet. Zusätzlich zu den bereits enthaltenen Substanzen werden die nachfolgend angeführten Chemikalien in den Anhang 5 des OEKO-TEX® Standards 100 aufgenommen, deren Verwendung somit ab sofort ebenfalls auf jeden Fall verboten ist.
Durch diese Maßnahmen werden vom OEKO-TEX® Standard 100 sowohl Substanzen der SVHC-Kandidatenliste als auch gesetzliche Anforderungen z.B. in verschiedenen US-Bundesstaaten oder in Kanada abgedeckt.
- Der Grenzwert für den Cadmium-Gesamtgehalt nach Aufschluss des Untersuchungsmusters wird in allen Produktklassen einheitlich auf 40 mg/kg herabgesetzt (bisher PK I: 50 mg/kg; PK II bis IV: 100 mg/kg). Damit deckt der OEKO-TEX® Standard 100 die Anforderungen des US-Washington "Children''s Safe Products Act (CSPA)" für Cadmium ab - das weltweit strengste Gesetz für diesen Bereich.
- Formamid wird für kompakte Schäume und geschäumte Kunststoffe wie EVA, PVC, etc. unter der Rubrik "Lösemittelrückstände" als neue Prüfsubstanz in den Standard aufgenommen. Der Grenzwert beträgt in allen Produktklassen 0,02 % (= 200 mg/kg). Hiermit wird zum einen berücksichtigt, dass Formamid in der ECHA-SVHC-Kandidatenliste (substances of very high concern) enthalten ist, zum anderen, dass es in Frankreich für bestimmte Materialien/Artikel eine gesetzliche Regelung gibt.
- Die Fußnote zu den Arylaminen unter der Rubrik "andere Rückstandschemikalien" wird abgeändert auf: "Für alle Materialien, die Polyurethan oder andere Materialien enthalten, welche krebserregende Arylamine in freier Form enthalten können." Auf diese Weise wird noch stärker verdeutlicht, dass Materialien, welche die im Anhang 5 angeführten krebserregenden Arylamine in freier Form enthalten, nicht zertifiziert werden können.
- Dihexylphthalat, verzweigt und linear (CAS-Nr. 68515-50-4) sowie Di-iso-hexylphthalat (CAS-Nr. 71850-09-4) werden in allen vier Produktklassen zusätzlich bei den Phthalaten/Weichmachern aufgenommen. Hiermit wird berücksichtigt, dass Dihexylphthalat, verzweigt und linear (CAS-Nr. 68515-50-4) ein SVHC-Kandidatenstoff ist.
- C.I. Pigment Rot 104 (Bleichromatmolybdatsulfatrot) und C.I. Pigment Gelb 34 (Bleisulfatchromatgelb) werden im Anhang 5 des OEKO-TEX® Standards 100 in die Liste der als krebserregend eingestuften und damit verbotenen Farbmittel aufgenommen. Beide Farbmittel, welche in der REACh SVHC-Kandidatenliste und auch im Anhang XIV REACh enthalten sind, werden schon seit Jahren im OEKO-TEX® Standard 100 überprüft und sind schon längst verboten und ausgeschlossen; durch die Aufnahme und Nennung im Anhang 5 wird dies jetzt aber noch deutlicher gemacht.
Nähere Informationen zu den neuen OEKO-TEX® Prüfkriterien erhalten Sie beim OEKO-TEX® Sekretariat (info(at)oeko-tex.com) sowie den OEKO-TEX® Instituten und Kontaktbüros (www.oeko-tex.com/institute)


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Verlässliche Partnerschaft für mehr Nachhaltigkeit in der textilen Kette 8. Branchenauftritt der deutschen Bioethanolwirtschaft in Fachschau
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 14.01.2015 - 14:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1160097
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Zürich


Telefon:

Kategorie:

Biotechnologie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 393 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"OEKO-TEX® Standard 100 Prüfkriterien: Neuregelungen 2015"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Oeko-Tex International (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Oeko-Tex International



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 180


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.