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Lohnerhöhung für Angestellte: Wechsel in die private Krankenversicherung zum Jahresbeginn möglich

ID: 1159536

(PresseBox) - Angestellte, die zum Jahresbeginn eine Lohnerhöhung erhalten haben und damit über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze (monatlich 4.575,00 Euro brutto) verdienen, werden automatisch von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreit. Dann ist die Versicherung über eine private Krankenversicherung möglich. Das 1A Verbraucherportal macht darauf aufmerksam, dass dies vor allem für Singles und kinderlose Angestellte sinnvoll ist. Doch selbst als Familie ist die private Krankenversicherung möglich und besonders bei Paaren als Doppelverdiener auch durchaus eine Überlegung wert. Alles wichtige ist unter http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/angestellte zusammengestellt.
Wer bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze) die Kasse nicht in Richtung privates System verlässt, wird automatisch freiwillig gesetzlich weiterversichert, sollte aber beim Arbeitgeber einen Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitgeberzuschusses stellen. Ein umfangreiches Dossier zur privaten Versicherung mit Leistungen, Beiträgen, Testsiegern und praktischen Entscheidungshilfen ist unter http://www.1a.net/versicherung/private-krankenversicherung zusammengestellt.
Vor Wechsel von gesetzlich zu privat beachten
Wer die gesetzliche Versicherung verlassen möchte, sollte folgendermaßen vorgehen:
- Vorteile und Nachteile beider Versicherungszweige abwägen
- Mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und Fristen erfragen (Kündigungsfrist beträgt üblicherweise 2 Monate)
- Kosten für eine private Krankenversicherung ermitteln und idealerweise gleich
- eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um notwendige Leistungen zu identifizieren.
- Konkrete Angebote einholen (geht auf Wunsch mit Beratung einher)




- Kosten gesetzlich - privat gegeneinander abwägen
- Antrag auf neue Versicherung stellen und alte Kasse kündigen (am besten Annahme des Antrages erst abwarten!)
- Kündigungsbestätigung der Kasse bei neuer Versicherung einreichen. Erst dann wird die neue Versicherung gültig.
Unentschlossen? Keine voreilige Entscheidung treffen
Wichtig: Wer sich unsicher ist, sollte sich weder von einer Versicherung noch von einem Berater zu unüberlegten Entscheidungen drängen lassen. Wer jetzt den Schritt in die private Krankenversicherung noch nicht wagt, kann ohne Probleme vorerst freiwillig versichert bleiben und später - wenn die Entscheidung gereift ist - in die private Krankenversicherung wechseln.

Das 1A Verbraucherportal hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.


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Das 1A Verbraucherportal hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.



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Datum: 13.01.2015 - 14:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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