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Aufgespaltene Volumenlizenzen - Nach wie vor Vorsicht beim Kauf!

ID: 1157775

Gebrauchtsoftwarehändler U-S-C über Restrisiken und Schnäppchen-Fallen

(PresseBox) - Seit kurzem kursiert in der Presse wieder einmal die Aussage, dass die Aufspaltung von Volumenlizenzen rechtsmäßig sei. ?Diese Aussage ist unserer Meinung nach schlicht und einfach falsch?, warnt U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, ?aus unserer Sicht nahezu fahrlässig, da sie dem gutgläubigen Verbraucher sehr, sehr teuer zu stehen kommen könnte!?
Die Behauptung, dass Volumenlizenzen aufgespalten werden dürfen, geht auf ein OLG-Urteil vom 18.12.2012 zurück, das Ende letzten Jahres noch einmal vom BGH bestätigt wurde. Dieses Urteil betraf Adobe-Lizenzen, die laut dem Urteil grundsätzlich keine Volumenlizenzen sondern Einzelplatzlizenzen sind, die entsprechend einzeln verkauft werden können. Besonders pikant: Gegen die Aufspaltung von Volumenlizenzen hat sich das OLG im selben Urteil bezugnehmend auf das Urteil des EuGH vom 03.Juli 2102 explizit ausgesprochen.*
Kritische Fallbeispiele aus der Praxis:
Ein Kunde kauft z.B. ein Client Server Volumenpaket mit 1000 Microsoft Office Lizenzen. Er installiert Office ein Mal auf einem Terminal Server und 1000 Clients können nun mit ein und demselben Produkt-Key auf Microsoft Office zugreifen. So weit so gut. Später verkauft der Kunde 200 dieser Office-Lizenzen aus diesem Volumenpaket, da er nur noch 800 Zugriffe benötigt. ?Exakt diese Aufspaltung einer klassischen Client Server Lösung hat unserer Meinung nach der BGH und EuGH untersagt?, betont U-S-C Geschäftsführer Walter Lang. Und weiter: ?Wir raten dringend davon ab, Lizenzen aus solchen aufgespaltenen Volumenlizenzen zu verkaufen und zu kaufen!?
Dubiose Händler gehen in letzter Zeit oft noch einen Schritt weiter und verkaufen solche aufgeteilten Office Lizenzen in den exakt gewünschten Stückzahlen mit nur einem Produkt-Key auf der Rechnung. Das ganze geschieht für verschiedene Kunden dann mehrmals immer mit demselben Produkt-Key, ohne dass das vom Erstkäufer/Verkäufer sowie vom Neukäufer bemerkt werden kann, da der Key erst einmal problemlos funktioniert.




Microsoft reagierte erst jüngst auf den aufblühenden Handel solcher Lizenzen mit einer drastischen Maßnahme, indem 50.000 (!!) Produkt-Keys schlicht gesperrt wurden. Nun haben alle, die mit diesen Lizenzen arbeiten, keinen Zugriff mehr ? ganz egal ob Erst- oder Folgekäufer ? und das vermeintlich billige Schnäppchen ist jetzt doppelt teuer.
Die U-S-C Geschäftsführung ist sich einig: ?Nur wenn der Kunde einen ganzen Volumenvertrag mit allen Office in seinem Microsoft Portal (VLSC) hinterlegt sieht, ist es wirklich sicher. Fragen Sie doch einfach danach, ein seriöser Händler wird damit kein Problem haben.?
* Punkt 33 und 53 des Urteils 11 U68/11

Die U-S-C GmbH mit Sitz in München ist seit 10 Jahren Spezialist für den Handel mit gebrauchter und neuer Software. Zu Ihrem Kerngeschäft gehört neben einem Online-Web-Shop die unabhängige SAM-Beratung. Als Gebrauchtsoftware-Händler kauft, verkauft und tauscht U-S-C gebrauchte Produkte schon immer EuGH- und BGH-konform. Außerdem ist U-S-C freier Lizenzgutachter und führt ? als Experte für Microsoft, VMware, Adobe und Citrix ? Lizenz-Audit-Vorbereitungen, Software Asset Management (SAM) und alle Hersteller übergreifende Lizenz-Workshops durch. ?Wir sind professionelle und geprüfte Lizenzberater, aber bewusst unabhängig von Herstellern wie Microsoft?, betont U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, ?dadurch können wir frei von Herstellerauflagen und besonders diskret und kundenorientiert beraten.? Weitere Informationen unter u-s-c.de.


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Datum: 08.01.2015 - 11:45 Uhr
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