Helene Fischer mit Doppelsieg in Musik-Jahrescharts
(ots) - Helene Fischer war der musikalische Top-Act
2014. Das zeigt sich nun auch in den offiziellen deutschen
Jahrescharts, ermittelt von GfK Entertainment: "Atemlos durch die
Nacht" ist die erfolgreichste Single, "Farbenspiel" das
erfolgreichste Album der letzten zwölf Monate. Da "Farbenspiel"
bereits 2013 die Jahreshitliste anführte, stellt die 30-Jährige einen
einmaligen Rekord auf: Erstmals in der Geschichte der deutschen
Charts seit 1977 schafft es ein Album zum zweiten Mal an die Spitze
der Jahresauswertung.
Zwar veröffentlichten AC/DC ihr "Rock Or Bust" erst vor einem
Monat, aber im Jahresranking ergattern sie damit einen hervorragenden
zweiten Platz. Rockig geht es dahinter weiter: Pink Floyds "The
Endless River" kommt auf Position drei zum Zug.
Xavier Naidoo erweckte mit befreundeten Musikern ein besonderes
Projekt zum Leben: "Sing meinen Song - Das Tauschkonzert" heimst die
Vier ein, während Herbert Grönemeyer ("Dauernd jetzt") Rang fünf
erreicht. Insgesamt tummeln sich sieben deutsche Künstler in der Top
Ten.
Lange Zeit lieferten sich Pharrell Williams und Helene Fischer
einen Zweikampf um die beliebteste Single des Jahres. Fischer gewann
letztlich und Williams nimmt "Happy" mit zu Position zwei. Der Robin
Schulz-Remix "Waves" (im Original von Mr. Probz) rangiert auf der
Drei. Dahinter folgen Andreas Bourani ("Auf uns") und Mark Forster
feat. Sido ("Au Revoir").
Pressekontakt: Nadine Arend
nadine.arend(at)gfk.com
+49 (0)7221/279-247
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.01.2015 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1157268
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Baden-Baden
Telefon:
Kategorie:
Musik
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 124 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Helene Fischer mit Doppelsieg in Musik-Jahrescharts"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GfK Entertainment GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).