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Der Kampf gegen Legal Highs

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Ständig sind die Behörden auf der Suche nach verbotenen Stoffen in den sogenannten Legal Highs. Solang nichts Illegales in einer Kräutermischung oder sonstigen Substanz nachgewiesen werden kann, ist der Händler berechtigt, sie weiterhin offen zu verkaufen. Durch die immense Anzahl solcher Legal Highs wird die Arbeit der Behörden massiv erschwert. Denn auf ein Verbot kommen meist mehrere neue Kreationen.

(IINews) - Ein folgenschwerer Gerichtsbeschluss
Der Europäische Gerichtshof hat beschlossen, dass Behörden sehr gründlich bei der Suche nach illegalen Inhaltsstoffen in Räuchermischungen vorgehen müssen. Sie dürfen Händler allein wegen des Verkaufs nicht festnehmen, zuerst muss ein eindeutiger Verdacht vorliegen. Begründen tut es der Gerichtshof damit, dass die Räuchermischungen nicht als Arzneimittel verkauft und konsumiert werden. In sämtlichen Head-Shops sind sie als Mittel zur Entspannung deklariert, die hin und wieder auch bewusstseinserweiternde Zwecke erfüllen.

Wie auf http://legalhighs-blog.com vermerkt ist, enthalten die Räuchermischungen also nichts, das in irgendeiner Weise explizit erwähnt werden müsste. Die Behörden dürfen also nicht mehr gegen Händler vorgehen und sich dabei auf das Betäubungsmittelgesetz berufen. Erst, wenn bestimmte Inhaltsstoffe nachgewiesen und im BtMG aufgeführt wurden, müssen die Händler zutreffende Räuchermischungen aus dem Verkauf nehmen.

Vorsicht als Konsument

Insgesamt wird dadurch die Arbeit der Polizei erheblich erschwert, da auch die Beschlagnahmung der Kundendaten nicht mehr möglich ist. In den vergangenen Monaten ist es nur sehr selten vorgekommen, dass Händler basierend auf dem Arzneimittelgesetz festgenommen wurden. Normalerweise beschlagnahmte man dabei nicht nur die verkauften Substanzen, sondern auch jegliche Papiere und Rechnungen, die weitere Hinweise geben könnten. Jedoch kam es zu keiner einzigen Anzeige oder Verurteilung. Als Konsument schützt man sich folgendermaßen:

•Seriosität des Shops prüfen
•in Verbindung mit dem Händler setzen
•Gesetze und verbotene Stoffe beachten



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Jens Pfeiffer
Pohlstrasse 94
38642 Goslar
http://legalhighs-blog.com/



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Bereitgestellt von Benutzer: berndfrueh
Datum: 29.12.2014 - 21:02 Uhr
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