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Deutsche Nationale Kontaktstelle schließt Mediationsverfahren zur Beschwerde nach OECD-Leitsätzen gegen die Deutsche Post DHL ab

ID: 1152917

Deutsche Nationale Kontaktstelle schließt Mediationsverfahren zur Beschwerde nach OECD-Leitsätzen gegen die Deutsche Post DHL ab

(pressrelations) -
Die deutsche Nationale Kontaktstelle (NKS) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen hat das Vermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der von den Gewerkschaften UNI Global Union und InternationaleTransportarbeiter-Föderation (International Transport Workers'' Federation) gegen Deutsche Post DHL vorgebrachten Beschwerde abgeschlossen.

Die OECD-Leitsätze sind Empfehlungen der Regierungen der OECD-Mitgliedstaaten und weiterer zwölf Teilnehmerländer für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln von multinational tätigen Unternehmen, die in diesen Staaten tätig sind oder von dort aus operieren. Verletzungen der OECD-Leitsätze können mit Beschwerden bei den NKS der jeweiligen Teilnehmerländer vorgebracht werden. Die NKS haben die Aufgabe, auf eine einvernehmliche Lösung zwischen Beschwerdeführern und Unternehmen hinzuwirken.

Die deutsche NKS ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) angesiedelt. Sie entscheidet in Abstimmung mit anderen beteiligten Bundesministerien (Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) über die Annahme von Beschwerden.

In ihrer Beschwerde vom 21. November 2012 hatten UNI Global Union und die Internationale Transportarbeiter-Föderation vorgebracht, dass Deutsche Post DHL in mehreren Ländern die Rechte von Arbeitnehmern, Gewerkschaften zu gründen und diesen beizutreten, missachtet habe und dass ihre Verfahren im Rahmen der Sorgfaltspflicht diesbezüglich unzureichend seien. Darüber hinaus wurde in der Beschwerde der Vorwurf der systematischen Diskriminierung von afroamerikanischen Beschäftigten und Arbeitnehmern mit lateinamerikanischem Hintergrund im Rahmen der Aktivitäten in den USA, der Beschäftigung von Leiharbeitern über Gebühr sowie des Einsatzes von Lügendetektoren im Umgang mit den Arbeitnehmern des Unternehmens erhoben.





Nach einer eingehenden Prüfung nahm die deutsche NKS am 18. Juni 2013 die Beschwerde bezüglich der angeblichen Verletzung von Gewerkschaftsrechten in der Türkei, in Indien, Kolumbien, Indonesien und Vietnam zur genaueren Prüfung an; bezüglich der weiteren Vorwürfe wurde die Beschwerde nicht angenommen.

Treffen mit beiden Seiten im Rahmen des Vermittlungsverfahrens fanden am 12. September und am 11. Dezember 2013 statt; darüber hinaus wurden am 4. und 5. November 2013 bilaterale Gespräche mit den Parteien geführt. Im Rahmen der Treffen konnten erhebliche Fortschritte erzielt werden. Darüber hinaus einigten sich die Parteien darauf, sich in Zukunft regelmäßig zur Erörterung von relevanten Aspekten der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen zu treffen, um diese Beziehungen zu verbessern. Für die NKS ist Deutsche Post DHL mit mehr als 470.000 Beschäftigten in 220 Ländern und Territorien weltweit ein führender Arbeitgeber, dessen Verhalten Standards und Gepflogenheiten im Bereich der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen beeinflusst. Die NKS hofft, dass die Einigung auf die gemeinsame Abschlusserklärung eine gute Grundlage für konstruktive Gespräche der Parteien zur weiteren Verbesserung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen bei Deutsche Post DHL darstellt.

Die gemeinsame Abschlusserklärung der deutschen Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, von UNI Global Union und der Internationalen Transportarbeiter-Föderation sowie von Deutsche Post DHL (PDF: 175 KB) finden Sie in der Rubrik der deutschen NKS.


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Datum: 19.12.2014 - 06:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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