DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: 47/2014: Ligavorstand genehmigt Dietmar Hopp Mehrheitsübernahme bei TSG 1899 Hoffenheim
(ots) - Der Ligavorstand hat Dietmar Hopp heute die
Genehmigung erteilt, mit Wirkung zum 1. Juli 2015 die Mehrheit der
Stimmrechte an der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH zu
übernehmen. Nach Ansicht des Gremiums werden in diesem Fall die
satzungsrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Ausnahme
mit Blick auf die so genannte "50+1"-Regel erfüllt. Zur Wirksamkeit
der Genehmigung bedarf es noch einer Bestätigung durch das
DFB-Präsidium.
Ausgangspunkt für die Entscheidung war die Vorgabe des Ständigen
Schiedsgerichts nach einer Klage von Hannover 96, die
Stichtagsbezogenheit bei Mehrheitsübernahmen außer Kraft zu setzen.
Maßgeblich für die Bewertung des Hoffenheimer Antrages war das seit
mehr als 20 Jahren bestehende erhebliche finanzielle Engagement von
Dietmar Hopp sowohl für den Profi- als auch den Amateurfußball des
Clubs. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung wurden insbesondere Dietmar
Hopp zurechenbare Förderleistungen der Dietmar-Hopp-Stiftung gGmbH
zugunsten des TSG 1899 Hoffenheim e.V. und der DH-Holding GmbH & Co.
KG sowie ihrer Vorgänger-Gesellschaft zugunsten der TSG 1899
Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH berücksichtigt.
Die "50+1"-Regel sieht die Stimmenmehrheit beim Mutterverein vor.
Über Ausnahmen entscheidet der Ligavorstand auf Antrag in Fällen, "in
denen ein Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des
Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat". Dem
Vorstand steht dabei ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Im
Rahmen der Mitgliederversammlung des Ligaverbandes am 4. Dezember
2014 wurden Leitlinien zur Konkretisierung und Auslegung der
Vorschrift vorgestellt.
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Datum: 18.12.2014 - 11:37 Uhr
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