InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Geschasster Burger-King-Partner wegen Morddrohung vorbestraft: Ergün Yildiz'' Vapiano-Vergangenheit beschäftigt immer noch Gerichte /
Mehrjährige Haftstrafe droht in Betrugsverfahren

ID: 1151506

(ots) - 17. Dezember 2014 - Dem von Burger King nach
etlichen Skandalen geschassten Franchisenehmer Ergün Yildiz drohen in
der Türkei in einem Betrugsverfahren bis zu sieben Jahre Haft.
Bereits am 6. März 2012 wurde Yildiz vom Istanbuler Strafgericht in
Kadiköy zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe, ausgesetzt auf fünf
Jahre, verurteilt (Az. 2010/533 E). Yildiz hatte vor Zeugen einen
Geschäftspartner gedroht, ihn umzubringen. Das berichtet das
Wirtschaftsmagazin ''Capital'' (Ausgabe 01/2015, EVT 18. Dezember)
unter Berufung auf türkische Gerichtsakten, die dem Magazin
vorliegen. Demnach stehen beide Verfahren im Zusammenhang mit zwei
Vapiano-Filialen, die Yildiz in der Türkei betrieben hatte. Yildiz
war Masterlizenz-Inhaber in der Türkei für das deutsche
Systemgastronomie-Unternehmen, das italienische Speisen anbietet.

Bekannt wurde Yildiz, weil er zusammen mit dem Russen Alexander
Kolobov im Mai 2013 zu Deutschlands größtem Franchisenehmer bei
Burger King aufgestiegen war. Die gemeinsame Holding Yi-Ko betrieb 89
Burger-King-Filialen mit 3.000 Mitarbeitern. Immer wieder sorgte
Yildiz für Negativ-Schlagzeilen. Erst versuchte er, seine
Betriebsräte loszuwerden, dann klagten Mitarbeiter über Mobbing und
Gehaltskürzungen. Schließlich deckten Journalisten wiederholt
ernsthafte hygienische Mängel auf. Vor wenigen Wochen kündigte Burger
King den Franchisevertrag mit Yildiz fristlos. Am 10. Dezember
meldete die Yi-Ko Insolvenz an.

Der Vertrag zwischen Burger King und der Yi-Ko wurde nur wenige
Monate nach Yildiz'' Aus bei Vapiano und der Verurteilung zur
Bewährungsstrafe unterzeichnet. Hatte Burger King nichts von Yildiz''
Vapiano-Vergangenheit gewusst? Oder hat Burger King schlicht Yildiz
nicht überprüft, bevor die Kette ihn zum wichtigsten Franchisepartner
in Deutschland machte? Fragen dazu ließ Burger King unbeantwortet.




Yildiz selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Vapiano bestätigte, dass Yildiz "von 2009 bis 2012 Franchisenehmer
in der Türkei gewesen ist - und auch nur dort. Wir haben diesen
Vertrag aber bereits vor mehr als zwei Jahren von uns aus gekündigt",
heißt es. Und Vapiano-Chef Gregor Gerlach ergänzt: "In ganz seltenen
Fällen sind die Ansichten, Pläne und Ansprüche nicht deckungsgleich.
Dann trennen sich die Wege - so wie im Fall von Ergün Yildiz." Zu
laufenden oder beendeten Rechtsverfahren könne sich das Unternehmen
aus rechtlichen Gründen nicht äußern.

Vapiano versucht, die Partnerschaft zu Yildiz herunterzuspielen.
Denn auch Vapiano befindet sich noch in einem Rechtsstreit mit einem
deutschen Investor, der damals in eine Filiale in Istanbul investiert
hatte und glaubte, die Masterlizenz für die Türkei inne zu haben. Bis
Vapiano Yildiz auf dem türkischen Markt einführte.

In dem aktuellen Betrugsverfahren ermittelt die Istanbuler
Staatsanwaltschaft gegen Yildiz und seinen ehemaligen
Vapiano-Geschäftsführer in der Türkei. Ihnen wird "operativer Betrug"
zu Lasten eines Joint-Ventures vorgeworfen, an dem der deutsche
Investor beteiligt ist. Auch in dessen Filiale war Yildiz'' als
Geschäftsführer tätig. Im Falle einer Verurteilung erwarten die
beiden bis zu sieben Jahre Haft. Viele Monate hat die
Staatsanwaltschaft ermittelt, etliche Zeugen befragt, Dokumente und
E-Mails ausgewertet. Der Gerichtstermin ist für den 17. Februar 2015
angesetzt (Az. 2010/1651 E). Dass Yildiz bei dem Verfahren auftauchen
wird, ist aber unwahrscheinlich. Sollte er derzeit die Türkei
betreten, müsste er wegen Fluchtgefahr mit einer Verhaftung rechnen.

Die türkische Staatsanwaltschaft wirft Yildiz vor, über seinen
Geschäftsführer eigene Rechnungen vom Gesellschaftskonto des
Joint-Ventures bezahlt zu haben - unter anderem Betriebs-, Bau- und
Personalkosten. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Schaden auf
500.000 türkische Lira, etwa 200.000 Euro. Sogar Mitarbeiter des
deutschen Investors seien auf dessen Kosten in Yildiz'' Restaurant
eingesetzt worden. Yildiz habe gesagt, er sei ihr neuer Chef. Im
November 2009 konfrontierte der deutsche Investor über einen
Geschäftspartner den gemeinsamen Geschäftsführer mit den Vorwürfen,
im Beisein der Polizei. Der rief sofort Yildiz an. In einem folgenden
Telefonat bedrohte Yildiz laut Urteil den Geschäftspartner: "Ich
komme jetzt rüber zu dir. Ich f... deine Mutter, du Hurensohn!" Und
weiter: "So läuft das in der Türkei. Und du bist der nächste. Ich
komm rüber und bring dich um!" Da das Telefon auf laut gestellt war,
konnten mehrere Zeugen die Drohungen bestätigen. Im folgenden Prozess
beließen es die Richter bei einer Bewährungsstrafe, da Yildiz zu
diesem Zeitpunkt noch nicht vorbestraft war.

In dem laufenden Betrugsprozess dürfte Yildiz aber im Falle einer
Verurteilung nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.



Pressekontakt:
Jens Brambusch, Redaktion ''Capital'',
Tel. 030 / 220 74 5127,
E-Mail: brambusch.jens(at)capital.de
www.capital.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Kochen und essen wie ein Fußball-Weltmeister Grüne Woche 2015: Lettland schlägt Wurzeln bei der Messe Berlin (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.12.2014 - 13:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1151506
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Essen und Trinken


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 188 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Geschasster Burger-King-Partner wegen Morddrohung vorbestraft: Ergün Yildiz'' Vapiano-Vergangenheit beschäftigt immer noch Gerichte /
Mehrjährige Haftstrafe droht in Betrugsverfahren
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Capital, G+J Wirtschaftsmedien (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Capital, G+J Wirtschaftsmedien



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.233
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 167


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.