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Fürs Jurastudium in die Fahrschule

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rs Jurastudium in die Fahrschule


Fürs Jura-Studium in die Fahrschule? Auf den ersten Blick scheint das erstaunlich. "Ganz und gar nicht! Hier geht es um angewandtes Recht", erklärt Professor Maximilian Herberger. Gemeinsam mit der GFU AG bietet der Rechtsinformatiker eine neue Art von Seminar an: Die Studenten begleiten über mehrere Tage Mitarbeiter der GFU in Schwalbach - zum Beispiel in die LKW- und Bus-Fahrschule. Die GFU hat sich auch auf Sachverständigen-Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildung und IT-Beratung spezialisiert: ein weites Feld also und ein Tummelplatz für Juristen mit spannenden Rechtsfragen. "Wir geben den Studenten Einblicke in die verschiedensten Bereiche, von der Arbeit unserer Sachverständigen, über die Geschäftsführung bis hin zur Hauptversammlung unserer Aktiengesellschaft", erklärt GFU-Prokurist Wolfgang Gratz, Geschäftsführer in der Sparte Verkehrsmesstechnik sowie Unfallanalytik.

Aufgabe der Studenten ist es, zu denken wie ein Unternehmensjurist. "Sie sollen vor Ort prüfen, welche Rechtsfragen auftauchen und herausfinden, welche Gesetze und Richtlinien beachtet werden müssen. Die Praxis konfrontiert Juristen mit einer Fülle von Fragen, die sich nicht an die Grenzen der verschiedenen Rechtsgebiete halten", erläutert Professor Herberger. "Das forschende Lernen im Seminar ist für unsere Studenten eine gute Vorbereitung auf das spätere Berufsleben", sagt er. Ihre Analysen und Vorschläge stellen die Studenten in einer Seminararbeit vor. "Juristen müssen in der Lage sein, sich schnell in neue Sachgebiete einzuarbeiten. Das Seminar ist deshalb darauf ausgelegt, dass die Studenten eigenständig agieren und selbstständig arbeiten. Hier können sie mit Netz und doppeltem Boden ihre ersten Erfahrungen sammeln", erläutert Herberger.

Nachdem das Seminar als Pilotprojekt im vergangenen Wintersemester erfolgreich gestartet ist, wird es jetzt jedes Jahr angeboten. Bis Ende Januar besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer derzeit an verschiedenen Terminen die GFU, schauen Sachverständigen oder Bus-Fahrlehrern über die Schulter. "Es ist überraschend, wie komplex die rechtlichen Hintergründe etwa bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen sind", sagt Sarah Hamm. Die Jura-Studentin im dritten Semester begleitete bereits einen Sachverständigen für Unfallanalytik und Verkehrsmesstechnik bei der Arbeit. "Durch den Blick in die Praxis verstehe ich die Zusammenhänge besser. Was wir in der Theorie und anhand von Fällen an der Uni gelernt haben, wird konkret", sagt sie.

"Es war spannend herauszufinden, wie viel Jura im Fahrschulalltag steckt", sagt auch Student Dennis Weiler, der im vergangenen Wintersemester die Bus- und LKW-Fahrschule besuchte. Juristische Probleme tauchten überall auf. Ein Beispiel: Darf ein Fahrlehrer in der Fahrstunde mit dem Handy telefonieren? Laut Gesetz ist der Fahrlehrer verantwortlicher Fahrzeugführer. Solche dürfen nicht telefonieren. Also: Kein Handy für Fahrlehrer? "Wäre das so, müsste ein Fahrlehrer wegen der Helmpflicht auch einen Helm tragen, wenn er im Auto hinter einem Motorrad-Schüler die Kommandos gibt", erklärt Herberger, was im Umkehrschluss bedeutet: Fahrlehrer dürfen telefonieren. (hierzu auch: www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2343.htm)

Ansprechpartner für die Medien:

Professor Dr. Maximilian Herberger und Marc Großjean
Tel. 0681/302-3105, Handy: 0174/3816199:
E-Mail: rechtsinformatik@jura.uni-saarland.de

GFU Verkehrsmesstechnik Unfallanalytik Akademie für Bildung und Beratung GmbH,
(http://gfu.com/; Zum Felsacker 76, 66773 Schwalbach)
Ass. jur. Wolfgang Gratz (Geschäftsführer) und Alexander Gratz
Telefon: 0 68 31 / 953-400
E-Mail: verkehrsmesstechnik@gfu.com

Ein Pressefoto für den kostenlosen Gebrauch finden Sie unter www.uni-saarland.de/pressefotos. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.

Hinweis für Hörfunk-Journalisten: Sie können Telefoninterviews in Studioqualität mit Wissenschaftlern der Universität des Saarlandes führen, über Rundfunk-Codec (IP-Verbindung mit Direktanwahl oder über ARD-Sternpunkt 106813020001). Interviewwünsche bitte an die Pressestelle (0681/302-2601, oder -64091).

(pressrelations) - in die Fahrschule


Fürs Jura-Studium in die Fahrschule? Auf den ersten Blick scheint das erstaunlich. "Ganz und gar nicht! Hier geht es um angewandtes Recht", erklärt Professor Maximilian Herberger. Gemeinsam mit der GFU AG bietet der Rechtsinformatiker eine neue Art von Seminar an: Die Studenten begleiten über mehrere Tage Mitarbeiter der GFU in Schwalbach - zum Beispiel in die LKW- und Bus-Fahrschule. Die GFU hat sich auch auf Sachverständigen-Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildung und IT-Beratung spezialisiert: ein weites Feld also und ein Tummelplatz für Juristen mit spannenden Rechtsfragen. "Wir geben den Studenten Einblicke in die verschiedensten Bereiche, von der Arbeit unserer Sachverständigen, über die Geschäftsführung bis hin zur Hauptversammlung unserer Aktiengesellschaft", erklärt GFU-Prokurist Wolfgang Gratz, Geschäftsführer in der Sparte Verkehrsmesstechnik sowie Unfallanalytik.

Aufgabe der Studenten ist es, zu denken wie ein Unternehmensjurist. "Sie sollen vor Ort prüfen, welche Rechtsfragen auftauchen und herausfinden, welche Gesetze und Richtlinien beachtet werden müssen. Die Praxis konfrontiert Juristen mit einer Fülle von Fragen, die sich nicht an die Grenzen der verschiedenen Rechtsgebiete halten", erläutert Professor Herberger. "Das forschende Lernen im Seminar ist für unsere Studenten eine gute Vorbereitung auf das spätere Berufsleben", sagt er. Ihre Analysen und Vorschläge stellen die Studenten in einer Seminararbeit vor. "Juristen müssen in der Lage sein, sich schnell in neue Sachgebiete einzuarbeiten. Das Seminar ist deshalb darauf ausgelegt, dass die Studenten eigenständig agieren und selbstständig arbeiten. Hier können sie mit Netz und doppeltem Boden ihre ersten Erfahrungen sammeln", erläutert Herberger.

Nachdem das Seminar als Pilotprojekt im vergangenen Wintersemester erfolgreich gestartet ist, wird es jetzt jedes Jahr angeboten. Bis Ende Januar besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer derzeit an verschiedenen Terminen die GFU, schauen Sachverständigen oder Bus-Fahrlehrern über die Schulter. "Es ist überraschend, wie komplex die rechtlichen Hintergründe etwa bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen sind", sagt Sarah Hamm. Die Jura-Studentin im dritten Semester begleitete bereits einen Sachverständigen für Unfallanalytik und Verkehrsmesstechnik bei der Arbeit. "Durch den Blick in die Praxis verstehe ich die Zusammenhänge besser. Was wir in der Theorie und anhand von Fällen an der Uni gelernt haben, wird konkret", sagt sie.





"Es war spannend herauszufinden, wie viel Jura im Fahrschulalltag steckt", sagt auch Student Dennis Weiler, der im vergangenen Wintersemester die Bus- und LKW-Fahrschule besuchte. Juristische Probleme tauchten überall auf. Ein Beispiel: Darf ein Fahrlehrer in der Fahrstunde mit dem Handy telefonieren? Laut Gesetz ist der Fahrlehrer verantwortlicher Fahrzeugführer. Solche dürfen nicht telefonieren. Also: Kein Handy für Fahrlehrer? "Wäre das so, müsste ein Fahrlehrer wegen der Helmpflicht auch einen Helm tragen, wenn er im Auto hinter einem Motorrad-Schüler die Kommandos gibt", erklärt Herberger, was im Umkehrschluss bedeutet: Fahrlehrer dürfen telefonieren. (hierzu auch: www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2343.htm)

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(http://gfu.com/; Zum Felsacker 76, 66773 Schwalbach)
Ass. jur. Wolfgang Gratz (Geschäftsführer) und Alexander Gratz
Telefon: 0 68 31 / 953-400
E-Mail: verkehrsmesstechnik(at)gfu.com

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Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 14.12.2014 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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