Headhunter werden zu wenig geprüft und kontrolliert. Unternehmer und insbesondere Kandidaten müssen auf Einhaltung des Datenschutzrechts bestehen.
Vielfach halten sich semiprofessionelle Kopfgeldjäger nicht an das geltende Datenschutzrecht. Es gilt die Kandidaten mit Ihrem Verschwiegenheitsbedarf über diesen Tatbestand zu informieren.
(PresseBox) - Grundsätze und Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit einem Headhunter und Personalberatungs Agenturen: Auftraggeber müssen Personalvermittler zur Einhaltung des Datenschutz Gesetzes zwingen. Kandidaten sollten sich den Schutz ihrer persönlichen Daten schriftlich garantieren lassen.
Geltendes Datenschutz Recht zwingt die Personalberater und Headhunting Agenturen zu Anpassungen in der Kandidaten-Betreuung und einer veränderten Zusammenarbeit mit beauftragenden Organisationen. Geltendes Recht bietet heute den Kandidaten einen grundsätzlich hochwertigen Schutz individueller persönlicher Daten jederzeit.
Gleichwohl es das restriktive Datenschutzgesetz gibt, beachtet es die Headhunting Branche oftmals nur unzureichend. Immer wieder erleben es die einzig zweifach zertifizierten Personalberater der Kontrast Consulting GmbH, wie fahrlässig "Wohnzimmer Headhunter" mit Kandidaten Daten umgehen.
Jeder Kandidat sollte wissen, dass einige in der Headhunter Branche, Lebensläufe und Namen oftmals ohne Einwilligung der Kandidaten für eine potenzielle Firmenansprache verwenden, so der Geschäftsführer der Kontrast Personalberatung aus Hamburg, Dipl.-Kfm. Ingo Scheider.
Immer wieder hören die Kontrast Personalberater bereits beim Erstkontakt mit Mandatsgebern, dass hier nach Namens- und Kandidatenlisten direkt gefragt wird, um "mal das Angebot an Kandidaten"zu sichten. "Das sei ja so branchenüblich und insoweit ganz normal. Insbesondere der Krankenhaus und Pflegemarkt hat mit derart illegal arbeitenden Personalvermittlern zu tun.
Gerade die schwarzen Schafe der Headhunting Szene versenden dann oft im Klartext ganze Lebensläufe oder Listen scheinbar passender "Kandidaten". Viele Kandidaten wissen gar nicht, wie mit ihren Daten umgegangen wird.
Eine Verbesserung der Situation ist einfach zu erreichen. Insbesondere interessierte Kandidaten können hier unmittelbar etwas ändern. Müssen diese den Heandhunter ihres Vertrauens mehr prüfen und fordern.
Die Versendung eigener Bewerbungsunterlagen und weiterer individueller persönlicher Daten sollte stets mit dem Hinweis der Vertraulichkeit und einem Sperrvermerk versehen sein. Der Kandidat hat ein Recht darauf, zu erfahren an wen der Personalvermittler seine persönlichen Unterlagen überstellen will und sich die Freigabe seiner Daten und Unterlagen vorbehalten und ausdrücklich nur für Einzelfälle freigeben. Ein Standard, der bei der Personalberatung aus Hamburg, seit Anbeginn gilt und eingehalten wird.
Andererseits sind hier auch die Auftraggeber gefordert. Klartext Listen oder die Pauschalversendung von Lebensläufen, ohne nachweisliche Datenschutz Freigabe ist illegal und der Empfänger darf diese Daten auch nicht erfassen. Die Praxis der "kollegialen Weiterreichung" an "befreundete Firmen" fällt in das gleiche Raster. Headhunting mit einem solchen Vorgehen hat darüber hinaus in der Regel auch keine geeigneten Führungskräfte, Spezialisten und Fachkräfte vermitteln können.
Kontrast Consulting GmbH ist Deutschlands einzig zweifach zertifizierte Headhunting und Personalberatung Agentur. Der Schutz personenbezogener individueller Daten und Garantie der Verschwiegenheit auf Kandidaten wie auch Mandatsgeber Seite gehört zu den regelmässig überwachten Qualitätsstandards der Headhunter und Personalvermittler aus Hamburg.
Kontrast Consulting GmbH
Zertifizierter Headhunter und Personalberatung Agentur
Servicebüro 20095 Hamburg Ferdinandstrasse 12
Tel. 040.7679305-0 Fax 040.78072041
http://www.kontrast-consulting.de
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Datum: 11.12.2014 - 07:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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