Raclette und Fondue: Sicher essen in gemütlicher Runde / TÜV Rheinland: Beschädigte Raclettepfännchen austauschen / Auf GS-zeichen für geprüfte Sicherheit achten / Brennpaste statt Spiritus verwenden
(ots) - Raclette und Fondue gehören zu langen, gemütlichen
Winterabenden wie der Grill zum Sommer. "Beim Kauf eines neuen
Raclettes sollten sich Verbraucher überlegen, mit wie vielen Personen
sie das Gerät nutzen und welche Lebensmittel sie bevorzugt damit
braten", sagt Kathrin Sitzmann, Laborleiterin bei TÜV Rheinland.
Praktisch sind beispielsweise Raclettegeräte mit einer beschichteten
Teflonfläche, auf der neben Gemüse auch Fleisch und Fisch gebraten
werden können.
Schwerere Geräte fördern Wärmeverteilung
Neben herkömmlichen Geräten bieten Hersteller inzwischen auch
solche mit unterschiedlichen Grill- oder Steinplatten an. "Die
Platten haben eine gute Wärmeverteilung und eine Beschichtung, die
sich nicht ablösen kann. So werden die Lebensmittel gleichmäßig
erhitzt und verbrennen nicht", empfiehlt Kathrin Sitzmann. Eine gute
Antihaftbeschichtung der Pfännchen ist ebenfalls wichtig, um die
geschmolzenen Käsestückchen leicht zu lösen. Die Pfännchen dürfen nur
mit dafür geeignetem Werkzeug bearbeitet werden. Hat die
Antihaftbeschichtung Kratzer bekommen, sollten Verbraucher die
Pfännchen austauschen.
Qualitäts- und GS-Siegel für geprüfte Sicherheit
Raclettegeräte mit TÜV Rheinland-Prüfzeichen sind unabhängig auf
Sicherheit geprüft. Im Test werden die einzelnen Gerätefunktionen
geprüft, damit es beispielsweise beim Einschalten des Raclettegerätes
nicht zu einem Kurzschluss kommt. Auch elektrisch betriebene
Fonduegeräte können das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit tragen,
wenn sie alle Anforderungen an Sicherheit erfüllen. Wer die offene
Flamme zum Erhitzen bevorzugt, dem empfiehlt die TÜV
Rheinland-Expertin, Brennpaste zu verwenden. Praktisch ist auch, wenn
der Fonduetopf für die Verwendung auf einem Kochfeld vorgesehen ist.
Dann lassen sich Brühe oder Fett direkt im Fonduetopf erhitzen.
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Datum: 09.12.2014 - 10:00 Uhr
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