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Allergene, Nährwerte, Schriftgröße - einheitliche Kennzeichnung ab 13. Dezember (FOTO)

ID: 1145642


(ots) -
Eine dreijährige Übergangszeit wurde den Lebensmittelherstellern
gewährt, nun ist es soweit. Am 13. Dezember müssen die Änderungen der
neuen europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)
umgesetzt sein.

Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer des Bund für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) erklärt dazu:
"Noch nie wurden die Verbraucher so umfassend über Lebensmittel
informiert wie mit den Vorschriften der neuen Verordnung. Die LMIV
ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz. Sie bildet die Basis
für eine eigenständige Kaufentscheidung. Für die Hersteller ist dabei
besonders wichtig, dass die Verordnung europaweit gilt, das heißt,
dass alle dieselben Bedingungen haben."

Auf allen verpackten Lebensmitteln sind mit der LMIV die
Pflichtangaben in der Mindestschriftgröße von 1,2 mm bezogen auf die
Höhe des kleinen "x" anzugeben, die 14 Hauptallergene [1] sind durch
Fettdruck, Großbuchstaben oder Unterstreichung im Zutatenverzeichnis
auf einen Blick erkennbar und in der Nährwerttabelle ist nun der
Salzgehalt anstatt des Natriumgehalts aufgelistet. Generell
verpflichtend ist die Nährwerttabelle, die den Kaloriengehalt und den
Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker,
Eiweiß und Salz bezogen auf 100 g/100 ml angibt zwar erst ab dem 13.
Dezember 2016, da aber bereits heute viele Hersteller freiwillig eine
Nährwertkennzeichnung vorgenommen haben, haben diese auch auf die
neue vorgeschriebene Form umgestellt. Weiterhin gelten - je nach
Produkt - neue Informationspflichten zu Auftauhinweisen und
Einfrierdaten, zu pflanzlichen Ölen und Fetten, der Herkunft von
Fleisch, Nanozutaten, dem Koffeingehalt sowie zu Ersatzzutaten und
aus Fleisch- oder Fischstücken zusammengefügten Erzeugnissen. Wenn
Verpackungen nach dem 13. Dezember 2014 noch alte Etiketten tragen,




handelt es sich um Ware, die bereits vorher gekennzeichnet und in den
Verkehr gebracht wurde. Diese können noch unbefristet abverkauft
werden, um unnötig Lebensmittelabfälle zu vermeiden.

Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft sieht im
13. Dezember allerdings erst den ersten Schritt. Minhoff erläutert:
"Eine Vielzahl von Herausforderungen steht noch an, z. B. die
Diskussionen rund um die Herkunftskennzeichnung bei verarbeitetem
Fleisch oder Milch und Milcherzeugnissen. Aber auch verbindliche
Kriterien für die Auslobung veganer und vegetarischer Lebensmittel
sind noch in der Abstimmung. Die Etiketten wurden zwecks Änderung
also sicher nicht das letzte Mal angefasst."

Eine Übersicht über die Änderungen der LMIV bietet die
Informationsgrafik des BLL: http://ots.de/npndm

[1] Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch- und
Fischerzeugnisse, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch und Milcherzeugnisse,
Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und
Sulfite, Lupinen und Weichtiere

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.



Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Christoph Minhoff
Hauptgeschäftsführer
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-135, Fax: +49 30 206143-235
E-Mail: cminhoff(at)bll.de

BLL-Öffentlichkeitsarbeit
Manon Struck-Pacyna
Tel.: +49 30 206143-127, Fax: +49 30 206143-227
E-Mail: presse(at)bll.de, Internet: www.bll.de
Twitter: https://twitter.com/BLL_de


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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.12.2014 - 14:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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Essen und Trinken


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