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Haushaltshilfe

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Was viele nicht wissen - in vielen Fällen wie Schwangerschaft, Unfall oder Krankheit besteht ein Anspruch auf Bezahlung einer Haushaltshilfe durch die gesetzliche Krankenkasse.
Mit dem richtigen Partner an der Seite ist die Genehmigung oft nur eine Formalität.

(IINews) - Während einer komplizierten Schwangerschaft, bei einer ernsthaften Erkrankung oder nach einem schweren Unfall werden sonst selbstverständliche tägliche Verrichtungen oft zur großen Herausforderung. Das gilt gerade für den Haushalt. Vielen wird erst in einer solchen Situation bewusst, wie vielfältig und zum Teil auch körperlich belastend die Aufgaben der Haushaltsführung sein können.

Oft Anspruch auf Haushaltshilfe

Waschen und Bügeln, Putzen, Einkaufen, Kochen, Kinderbetreuung und manches mehr - plötzlich fällt dies alles schwer und lässt sich kaum noch bewältigen. Benötigt wird eine Haushaltshilfe auf Zeit, die während der Schwangerschaft oder der Zeit der Genesung zu Seite steht und einige Dinge abnimmt. Mancher scheut jedoch vor den damit verbundenen Kosten zurück.

Dabei ist diese Angst vielfach unbegründet. Denn nicht selten besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Haushaltshilfe. Die deutsche Sozialgesetzgebung sieht in verschiedenen Fällen die Unterstützung durch eine Haushaltskraft vor. Die zuständigen Sozialversicherungen - insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen - übernehmen dann einen großen Teil der Kosten. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und die Hilfe ist zu beantragen.

Voraussetzungen beachten

Bei Schwangerschaft wird eine Haushaltshilfe dann übernommen, wenn ein qualifiziertes ärztliches Attest vorliegt. Darin muss der Arzt bestätigt haben, dass es sich um eine Komplikationsschwangerschaft handelt. Auch wenn Kinder zu versorgen sind und der Partner beruflich so beansprucht ist, dass er nicht aushelfen kann, besteht die Möglichkeit der Unterstützung.

In der Regel wird eine Haushaltshilfe für bis zu vier Stunden pro Tag genehmigt. In dieser Zeit lassen sich die dringendsten Aufgaben wie Wäsche waschen, Kochen oder Versorgung der Kinder erledigen. Wenn der Schwangeren strenge Bettruhe verordnet wurde, kann die Hilfe sogar auf bis zu acht Stunden täglich ausgeweitet werden.





Vorher beantragen

Auf jeden Fall ist die Unterstützung vorab bei der Krankenkasse zu beantragen. Das sollte immer geschehen, ehe eine Haushaltshilfe beauftragt wird. Die Bedingungen für die Unterstützung sind nämlich von Krankenkasse zu Krankenkasse durchaus unterschiedlich. Manche zahlen bereits bei Schonung, andere nur bei Bettlägerigkeit. Eine rechtzeitige Klärung hilft, unangenehme Überraschungen bei der Kostenübernahme zu vermeiden.

Auch bei Krankheit oder nach Unfällen ist unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung durch eine bezahlte Haushaltshilfe möglich. Entweder tritt hier die gesetzliche Krankenkasse ein oder die gesetzliche Unfallversicherung hilft - ggf. auch eine private Unfallversicherung, wenn entsprechender Versicherungsschutz besteht.

Leistungen abklären

Wie bei der Schwangerschaft ist eine vorherige Abklärung der Leistungsvoraussetzungen zu empfehlen. Und die Finanzierung ist ebenfalls rechtzeitig zu beantragen. Während bei der Schwangerschaft die Kassen die genehmigten Leistungen in der Regel vollumfänglich - das heißt ohne eigene Zuzahlung - tragen, können bei einer krankheits- oder unfallbedingten Haushaltsunterstützung geringe Eigenanteile anfallen. Sie sollten kein unüberwindliches Hindernis sein.

Wir kennen die geltenden Leistungsvoraussetzungen der Versicherungsträger und beraten daher gerne, was beim Beantragen zu beachten ist. Unsere Kunden haben den Vorteil, dass wir mit praktisch jeder gesetzlichen Krankenkasse zusammenarbeiten und auch direkt abrechnen. Daher ist es nicht erforderlich, in finanzielle Vorleistung zu gehen.

Wir helfen gerne

FAMILIA Haushaltshilfe hat sich ganz auf die Unterstützung von Schwangeren, Kranken und Unfallgeschädigten im Haushalt spezialisiert. Wir sind der Pionier für deutschlandweite Haushaltshilfen "auf Rezept" und arbeiten mit allen deutschen Krankenkassen zusammen.
Gerne beraten wir telefonisch kostenlos unter 0800-1462920 oder im Internet unter www.familia-haushaltshilfe.de und bieten schnelle und unkomplizierte Hilfe auch bei kurzfristigen Einsätzen.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die FAMILIA Haushaltshilfe hat sich ganz auf die Unterstützung von Schwangeren, Kranken und Unfallgeschädigten im Haushalt spezialisiert. Wir sind der Pionier für deutschlandweite Haushaltshilfen "auf Rezept" und arbeiten mit allen deutschen Krankenkassen zusammen.

Durch unsere Erfahrung auf dem Gebiet der Haushaltshilfen nach den deutschen Sozialgesetzen können wir umfangreiche Hilfe bei der Antragstellung bieten und eine schnelle und unkomplizierte Hilfe auch bei kurzfristigen Einsätzen sicherstellen.



Leseranfragen:

FAMILIA Haushaltshilfe
Telefon: 0800-1462920
Email: info(at)familia-haushaltshilfe.de
Internet: www.familia-haushaltshilfe.de



PresseKontakt / Agentur:

FAMILIA Deutschland
Herr Ralph Schönfelder
Strehlenerstr. 12-14
01069 Dresden
Tel: 0351 - 892 194 0
Fax: 0351 - 892 194 99
eMail info(at)familia-deutschland.de



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Bereitgestellt von Benutzer: familia
Datum: 08.12.2014 - 11:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ralph Schönfelder
Stadt:

Dresden


Telefon: 03518921940

Kategorie:

Familie & Kinder


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