Nationale Kontaktstelle für OECD-Leitsätze schließt Verfahren zu Textilimporten aus Bangladesch ab
(PresseBox) - Die deutsche Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (NKS) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute ein Beschwerdeverfahren gegen Unternehmen betreffend Textilimporte aus Bangladesch abgeschlossen. Das Verfahren wurde mit einer Teileinigung beendet. Beide Unternehmen haben deutliche Fortschritte bei der Beachtung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette beim Bezug von Textilien gemacht. Dies wird in der Abschlusserklärung zum Verfahren (PDF: 9,4 MB) dargelegt.
Anlass des Verfahrens war eine Beschwerde des Bundestagsabgeordneten Uwe Kekeritz vom Mai 2013. Er hatte Textilunternehmen eine Mitverantwortung für den Brand am 24.11.2012 in der Textilfabrik Tazreen Fashion in Dhaka/Bangladesch vorgeworfen. Die Unternehmen hätten dort fertigen lassen, ohne Einfluss auf die Sicherheitsvorkehrungen zu nehmen. Die Nationale Kontaktstelle initiierte daraufhin ein vertrauliches Vermittlungsverfahren gemäß den OECD-Leitsätzen. Ziel eines solchen Verfahrens ist es, mit den Beteiligten eine gemeinsame Lösung zu finden. Die NKS stellt dabei ein neutrales Diskussionsforum bereit, in dem mit Hilfe von getrennten und gemeinsamen Konsultationen mit den Parteien eine Lösung gefunden werden soll.
In dem sehr umfangreichen Verfahren legten die beteiligten Unternehmen KiK und Karl Rieker dar, dass sie ihre Aufträge wegen Sicherheitsbedenken schon vor dem Brand zurückgezogen hatten und dem von der Internationalen Arbeitsorganisation ILO geförderten "Accord on Fire and Building Safety in Bangladesh" beigetreten waren. Das Verfahren konzentrierte sich daher auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten der Unternehmen nach den OECD-Leitsätzen, also darauf, wie die Firmen auf höhere Sicherheitsvorkehrungen beim Bezug von Textilien aus ihren Zulieferbetrieben in Bangladesch hinwirken können.
Zu den OECD-Leitsätzen:
Die OECD-Leitsätze enthalten Empfehlungen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln von multinational tätigen Unternehmen. Sie enthalten darüber hinaus einen einzigartigen Beschwerdemechanismus: Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann, kann bei der zuständigen NKS eine Verletzung der OECD-Leitsätze rügen. Diese versucht dann, im Wege einer freiwilligen Mediation, eine Lösung zu finden. Die deutsche NKS ist im BMWi angesiedelt. Sie entscheidet unparteilich unter Beteiligung anderer Bundesministerien.
Nähere Informationen zur deutschen NKS sowie die Abschlusserklärungen der Verfahren finden Sie unter: www.oecd-nks.de.
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Datum: 14.11.2014 - 16:39 Uhr
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