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Warum Süßgebäck künftig Salz enthalten kann / Neue Gesetzgebung für Lebensmittel - Was ändert sich dieses Jahr für Verbraucher? (FOTO)

ID: 1134644


(ots) -
Ab dem 13. Dezember 2014 gilt eine neue EU-Verordnung für
Lebensmittel: die Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV
genannt. Das Unternehmen Dr. Oetker hat sich bereits frühzeitig mit
der neuen Verordnung beschäftigt und wird seine Produktkennzeichnung
planmäßig umstellen. Was es mit der neuen Verordnung auf sich hat und
welche Vorteile sie dem Verbraucher bietet, erklärt Dr. Petra-Alina
Unland, Leiterin für internationales Lebensmittelrecht bei Dr.
Oetker.

Gilt die neue Verordnung für alle Lebensmittel?

Dr. Unland: Die neue Verordnung gilt für fast alle Lebensmittel
von europäischen Herstellern, die verpackt oder unverpackt sind.
Während für alle weiterverarbeiteten Produkte wie zum Beispiel Pizza
künftig eine Nährwertkennzeichnung Pflicht ist, können unverarbeitete
Lebensmittel, die aus einer Zutat bestehen, hiervon ausgenommen
werden. Ausnahmen sind demnach Nüsse, aber auch Kräuter, Gewürze,
Hefe, Backpulver, Kaugummi oder alkoholische Getränke mit mehr als
1,2% Alkohol.

Was ändert sich bei den Nährwertangaben?

Dr. Unland: Dr. Oetker macht bereits seit vielen Jahren freiwillig
Angaben über die Nährwerte in seinen Produkten, um den Verbrauchern
eine Orientierung und Entscheidungshilfe für eine ausgewogene und
bewusste Ernährung zu geben. Mit der neuen Verordnung wird diese
Nährwertkennzeichnung auf Produktverpackungen für alle
Lebensmittelhersteller nicht nur vereinheitlicht, sondern auch
verpflichtend. Das bedeutet, spätestens ab 2016 müssen auf jedem
Produkt mindestens folgende Nährwerte für 100g/100ml gekennzeichnet
sein: Energie in kcal/kJ, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate,
Zucker, Eiweiß und Salz. Angaben zu Transfettsäuren, Cholesterin,
Omega-3-Fettsäuren und Natrium sind innerhalb der Tabelle nicht mehr




erlaubt. Eine bestehende Nährwertkennzeichnung muss schon ab dem 13.
Dezember 2014 der neuen Verordnung entsprechen.

Gibt es auch Änderungen beim Zutatenverzeichnis?

Dr. Unland: Wie bisher müssen die einzelnen Zutaten eines
Produktes immer der Menge entsprechend in absteigender Reihenfolge im
Zutatenverzeichnis aufgeführt werden. Was sich aber zugunsten des
Verbrauchers ändert, ist die Hervorhebung der allergenen Zutaten im
Zutatenverzeichnis. Bei Dr. Oetker erfolgt das durch Fettdruck und
Großschreibung. Zu Allergenen zählen diejenigen Zutaten eines
Lebensmittels, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
können. Auch bei "loser Ware" ist die Information zu allergenen
Zutaten künftig verpflichtend. Das heißt, der Bäcker muss bei
Brötchen mögliche Allergene kennzeichnen, ebenso der Metzger bei
Fleisch- und Wurstwaren. Auch Gerichte in einem Restaurant, in einer
Kantine oder an einem Imbiss müssen hinsichtlich der Allergene
gekennzeichnet sein.

Auf welche Neuerungen müssen sich Verbraucher noch einstellen?

Dr. Unland: Alle Pflichtangaben müssen an einer gut sichtbaren
Stelle platziert und gut lesbar sein. Dazu hat der Gesetzgeber eine
Mindestschriftgröße festgelegt, die immer abhängig von der Größe der
Verpackungsoberfläche ist. Unterschreitet die größte Oberfläche einer
Verpackung eine bestimmte Größe, so gibt es Ausnahmen in Bezug auf
die Mindestgröße oder die Nährwertkennzeichnung. Ist die größte
Verpackungsseite zum Beispiel nur so groß wie eine gewöhnliche
Streichholzschachtel, so muss der Hersteller keine Nährwerte angeben.
Zudem werden Zubereitungsanleitungen künftig ausformuliert. Bisher
war eine Darstellung durch Piktogramme und Symbole möglich. Nach der
neuen Verordnung müssen die Zubereitungsanleitungen ausformuliert
werden, die Piktogramme können aber als Ergänzung bestehen bleiben.

Hat die neue Verordnung denn nur Vorteile für die Verbraucher?

Dr. Unland: Die neue und für alle europäischen
Lebensmittelhersteller geltende Verordnung bringt durchaus Vorteile
für den Verbraucher. Durch die einheitlichen Nährwertangaben können
beispielsweise Lebensmittel leichter miteinander verglichen werden.
Auch die Angabe von Allergenen - nicht nur bei verpackten
Lebensmitteln, auch im Restaurant - wird für die meisten Allergiker
hilfreich sein. Ein Aspekt, der den Verbraucher irritieren könnte,
ist die künftige Deklaration von Salz.

Warum ist die künftige Deklaration von Salz irritierend?

Dr. Unland: Bisher wurde auf den Verpackungen der Natriumgehalt
ausgewiesen. Statt Natrium wird aber demnächst Salz angegeben. Es ist
allerdings der Natriumgehalt, über den der Verbraucher informiert
werden sollte. Denn Natrium ist für den Körper wichtig und reguliert
unter anderem den Wasserhaushalt. Bei Menschen mit Bluthochdruck kann
Natrium einen ungünstigen Einfluss haben. Sowohl ein Zuviel als ein
Zuwenig ist also gesundheitlich bedenklich. Statt dem Natriumgehalt
soll aber Salz deklariert werden, weil der Gesetzgeber meint, dies
verstehe der Verbraucher besser. So muss alles vorhandene Natrium,
auch das natürliche, mit einem Faktor in Salz umgerechnet werden. Das
erfolgt, indem der Natriumgehalt mit 2,5 multipliziert wird. Dadurch
wirkt der Salzgehalt bei einigen Produkten mitunter recht hoch. Der
deklarierte Salzgehalt ist also nur eine Rechengröße. Viele
Konsumenten werden davon ausgehen, dass, wenn auf einem Produkt Salz
steht, dieses zugefügt wurde. Wer also künftig Kuchen oder Kekse
kauft, die mit Backpulver gebacken wurden, wird feststellen, dass
diese nun nicht unerheblich viel "Salz" enthalten. Hierbei handelt es
sich aber nicht notwendigerweise um Salz, das zugeben wurde, sondern
um den Natriumanteil, der im Backpulver enthalten ist.

Werden die Produkte durch die neue Verordnung teurer?

Dr. Unland: Inwiefern einzelne Lebensmittelhersteller, das
Handwerk oder Restaurants ihre Preise erhöhen, kann nicht pauschal
beantwortet werden. Bei Dr. Oetker ist dies derzeit nicht geplant.

Neue Lebensmittelinformationsverordnung

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt in der
Europäischen Union (EU) die einheitliche Kennzeichnung von
Lebensmitteln. Sie gilt ab dem 13. Dezember 2014 verbindlich in allen
EU-Mitgliedsstaaten und löst damit die bisherige europäische
Etikettierungs-Richtlinie, die deutsche
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung, die europäische
Nährwertkennzeichnungs-Richtlinie sowie die deutsche
Nährwertkennzeichnungs-Verordnung ab.

Das ändert sich demnächst!

- Einheitliche Nährwertangaben für alle Produkte
- Hervorhebung von Allergenen in den Zutatenlisten
- Deklaration des Salzgehaltes, statt des Natriumgehaltes
- Neue Mindestschriftgrößen
- Zubereitungsanleitungen in Worten und Zahlen

Informationen aus erster Hand finden Sie im Dr. Oetker Newsroom.



Pressekontakt:

Claudia Koalenzki
Fon: 05 21 / 155 - 33 74
Fax: 05 21 / 155 - 11 33 74
E-Mail:claudia.koalenzki(at)oetker.de


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Datum: 13.11.2014 - 08:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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