Wenn die Kniescheibe springt / Eine typische Verletzung bei Ballsportarten und ihre Behandlung
(ots) - Schnell den Gegner ausdribbeln, dann mit
Schwung einen Haken schlagen - schon ist es passiert: Das Knie
schmerzt höllisch und statt in der Mitte liegt die Kniescheibe auf
einmal an der Außenseite des Beins. "Eine Kniescheibenverrenkung, auf
Fachdeutsch Patellaluxation, sieht von außen eindeutig abnormal aus",
sagt Professor Michael Jagodzinski, Chefarzt für Orthopädie und
Unfallchirurgie im Krankenhaus Bethel-Bückeburg, in der "Apotheken
Umschau". Durch sofortiges Strecken des Beines gleitet die Scheibe
häufig von allein zurück. Zusätzlich kann sie sehr vorsichtig mit der
Hand geführt werden. Doch selbst wenn das gelingt, ist ein Arztbesuch
dringend ratsam. Oft wird durch die Verrenkung Gewebe beschädigt,
Bänder im Knie reißen, oder ein Stück der Kniescheibe schert ab.
Solche Verletzungen müssen operativ korrigiert werden. Ist alles heil
geblieben, sollte der Sportler unbedingt die Kniemuskulatur stärken,
um das Kniegelenk zu stabilisieren.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 11/2014 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 11.11.2014 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1133350
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Baierbrunn
Telefon:
Kategorie:
Sport
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 115 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Wenn die Kniescheibe springt / Eine typische Verletzung bei Ballsportarten und ihre Behandlung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort und Bild - Apotheken Umschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).