01.09.2015 ist Stichtag für Automobilhersteller!
01.09.2015 ist ein entscheidendes Datum für Fahrzeughersteller, da hier die Euro 6b Norm Relevanz findet. Für ältere Fahrzeuge bestehen bereits seit einigen Jahren Regelungen über Schadstoffgrenzen. Besonders in den letzten Jahren wurden die Umweltzonen in deutschen Großstädten kontinuierlich ausgebaut. Viele Diesel-Fahrzeuge wurden und werden durch Dieselpartikelfilter auf eine grüne Feinstaubplakette umgerüstet.
(IINews) - Der 01.09.2015 ist der Einführungszeitpunkt für Neufahrzeuge, sowohl Diesel als auch Benzin Motoren bis 3,5 Tonnen, in Euro 6b. Ab diesem Datum muss von den Herstellern die Euro 6b Norm bei der Einführung von Neufahrzeugen auf dem Markt eingehalten werden.
Euro Normen, Umweltzonen, grüne Feinstaubplakette, diese und viele weitere Begriffe haben sich die letzten Jahre immer mehr im europäischen Raum etabliert.
Grundlage für all diese Änderungen der Automobilindustrie ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates Nr. 715/2007.
Diese legt die Emissionen von PKW fest. Die Abgasnormen beruhen auf Richtlinien des Europäischen Rates.
Aber was bedeutet Euro 6 nun konkret?
Die Euro 6 Norm legt fest, wo die Grenzwerte der Abgase für Neuwagen im Besonderen Ruß- und Stickoxidausstoß liegen. Dieselfahrzeuge dürfen ab September 2015 nur noch 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, also rund 50 Prozent weniger als die bisherigen Grenzwerte der Euro 5. Somit können nur diejenigen Fahrzeuge als Neuwagen auf den Markt etabliert werden, die diese Werte erfüllen.
Bei Benzin Fahrzeugen liegt der Grenzwert bei 60mg/km.
Von der Euro 6 Regelung betroffen sind derzeit allerdings nur Neuwagen.
Aktueller Stand für Gebrauchtfahrzeuge
Jedoch gibt es auch für Gebrauchte und ältere Fahrzeuge Vorschriften und Grenzwerte, die eingehalten werden müssen.
So wurden und werden auch aktuell noch in vielen Deutschen Großstätten Umweltzonen zur Verminderung des Partikelausstoßes und mit dem Ziel der Feinstaubreduzierung eingeführt. Innerhalb der EU ziehen viele Länder und Städte Stück für Stück nach. Im Zuge der Globalisierung wurden weltweit Umweltzonen geschaffen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Oft sind die Grenzwerte harmonisiert.
Je nachdem, welche Grenzwerte erfüllt werden, werden den Fahrzeugen entweder die gelbe, grüne oder eben überhaupt keine Plakette erteilt. Da viele Städte jedoch nur noch mit grüner Feinstaubplakette in den Umweltzonen befahren werden dürfen, haben sich einige Unternehmen darauf spezialisiert, ältere Fahrzeuge nachzurüsten. Ein Spezialist auf dem Gebiet der Abgasnachbereitung, Produktion und Einbau von Rußpartikelfiltern und Katalysatoren ist die S.K. Handels GmbH bei Passau.
Das Unternehmen bietet sowohl eigenproduzierte DPF – Systeme und Katalysatoren für ältere PKW und Wohnmobile, sowie Dieselpartikelfilter für neuere Fahrzeuge vom Hersteller HJS bezogen werden. Technische Informationen sind im Technik-Center der S.K. Handels GmbH zu finden.
Durch die gesetzlichen Regelungen sollte die Feinstaubbelastung vor allem in den Städten deutlich reduziert und die Lebensqualität der Bewohner erheblich verbessert werden.
Der schonende Umgang mit der Umwelt und den Ressourcen hat vor allem in den letzten Jahren weltweit an Bedeutung gewonnen, was einen sehr erfreulichen Trend darstellen sollte.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Leseranfragen:
S.K. Handels GmbH
Fr. Schober
Dreiburgenstraße 8
94529 Aicha vorm Wald
Tel: +49 8544 97279-0
kontakt(at)sk-handels-gmbh.de
Datum: 06.11.2014 - 16:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1131958
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: S. Schober
Stadt:
Aicha vorm Wald
Telefon: 08544 97279-0
Kategorie:
Auto & Motor
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Dieser Fachartikel wurde bisher 1898 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"01.09.2015 ist Stichtag für Automobilhersteller!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
S.K. Handels GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).