Weser-Kurier: Kommentar von Michael Kerzel zum Prozess um den Getränkemarkt-Mord
(ots) - Er tötete seine Arbeitskollegin mit 120
Messerstichen. Viele davon setzte der zur Tatzeit 18 Jahre und zwei
Wochen alte Täter in Hals, Gesicht, Hinterkopf und Nacken. Und selbst
als sein Opfer im Sterben lag, quälte er es weiter mit Stichen und
Schnitten. Dafür muss der inzwischen 19-jährige Philipp M. für 13
Jahre ins Gefängnis - eventuell kommt er nie wieder frei, da die
Jugendstrafkammer einen Vorbehalt der Sicherungsverwahrung anordnete.
Sollten Richter vor Ende der Haft bei einer Prüfung urteilen, dass
von dem Verurteilten weitere Morde zu erwarten sind, bleibt er hinter
Gittern. Und das ist angemessen. Jugendliche haben ihre Entwicklung
noch nicht beendet, vielleicht wirkt die Haft erziehend auf den
19-Jährigen. Sollte von ihm jedoch weiter eine Gefahr ausgehen, muss
die Gesellschaft vor ihm geschützt werden. Es geht in diesem Fall um
Sicherheit - nicht nur um Sühne, Schuldausgleich und Erziehung. Es
wäre aberwitzig, wenn er trotz hoher Wahrscheinlichkeit auf weitere
Morde freigelassen würde, nur weil er zur Tatzeit als Heranwachsender
galt. Der Schutz der Allgemeinheit muss über den Interessen eines
Menschen stehen, der - so sagt es der renommierte psychiatrische
Sachverständige Norbert Leygraf - aus sadistischen Impulsen heraus
eine Arbeitskollegin nicht nur ermordet, sondern sie dabei auch noch
gequält hat. Die Schuld für seine Tat hat er nach maximal 13 Jahren
beglichen. Vor Haftende und gegebenenfalls danach muss regelmäßig
überprüft werden, wie gefährlich er ist. Und nur wenn keine erhöhte
Gefahr besteht, wird Philipp M. entlassen. Eine Präventivmaßnahme -
um eine Strafe handelt es sich nicht - darf nur das letzte Mittel
sein. Und sie darf nur in absoluten Ausnahmefällen angewendet werden.
Nämlich dann, wenn die Gefahr groß ist, dass ein Mensch erneut
mordet.
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Datum: 24.10.2014 - 21:04 Uhr
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