Bloßer Verdachtsmangel keine rechtliche Grundlage für verschuldensunabhängige Haftung - Futtermittelbranche zur heutigen Entscheidung des BGH
(ots) - Der Deutsche Verband Tiernahrung e. V. (DVT) begrüßt
die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22.10.2014, mit
der der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Oldenburg vom
Juni 2013 aufhebt. Das Oberlandesgericht hatte entschieden, dass ein
Futtermittelunternehmer nach § 24 des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches verschuldensunabhängig für Schäden haftet,
die Abnehmern seines Futtermittels entstehen. Dies gelte auch dann,
wenn lediglich ein Verdacht über die Mangelhaftigkeit des Futters
bestehe. Der BGH hat in der heutigen Revisionsverhandlung das Urteil
des OLG aufgehoben und den Fall zurückverwiesen. Nunmehr wird dort
neu zu verhandeln sein.
In einer ersten Bewertung der BGH-Entscheidung sieht der
Geschäftsführer des DVT, Peter Radewahn, die Verbandsauffassung
bestätigt, dass eine verschuldensunabhängige Haftung in Verbindung
mit einem bloßen Verdachtsmangel keine rechtliche Grundlage habe. Das
juristische Verfahren habe damit zu dem von der Branche erwarteten
Erfolg geführt. Der weitere Verfahrensablauf vor dem OLG Oldenburg
sei nun auf eine neue Grundlage gestellt. Wichtig sei, dass auch
weiterhin ein Futtermittelunternehmer nur für solche Schäden
uneingeschränkt zu haften hat, die objektiv nachgewiesen sind. Der
bloße Verdacht eines Mangels, der nicht belegt ist oder sich
nachträglich als ungerechtfertigt herausstellt, löst nur dann die
Haftung aus, wenn der Futtermittelunternehmer die Schäden selbst zu
vertreten, also schuldhaft gehandelt hat.
Die BGH-Entscheidung hat vor allem deshalb große Bedeutung für die
gesamte Futtermittelwirtschaft, weil seit Langem größte Anstrengungen
unternommen werden, durch eine Vielzahl von Kontrollen und möglichst
lückenlose Qualitätssicherungssysteme die einwandfreie, sichere
Beschaffenheit der Futtermittel sicherzustellen. Tausende von
Eigenkontrolluntersuchungen haben ihre Wirksamkeit belegt und die
Sicherheit der Lebensmittel aus der Tierproduktion weiter erhöht. Die
ursprüngliche Entscheidung des OLG Oldenburg hat diese Tatsache außer
Acht gelassen und hat nach dem Richterspruch aus Karlsruhe eine neue
rechtliche Bewertung vorzunehmen.
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Datum: 22.10.2014 - 17:26 Uhr
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