Urteil des Obersten Gerichts in Musterfall ist Präzedenzurteil auf dem Markt für kommerzielle hypothekarisch gesicherte Wertpapiere
(ots) -
Das Oberste Gericht London fällte heute ein Urteil gegen Colliers
International (UK) plc wegen seiner fahrlässigen Bewertung
gewerblicher Immobilien in einem Musterfall, der weitreichende Folgen
für den Markt kommerzieller hypothekarisch gesicherte Wertpapiere
(CMBS) haben wird.
Rosling King LLP waren die Rechtsberater in dem Fall, der von
Titan Europe 2006-3 plc gegen Colliers wegen dessen Bewertung einer
gewerblichen Immobilie in Deutschland angestrengt worden war. Das
Gebäude verlor nahezu 90 % seines angegebenen Wertes, als der Mieter,
das deutsche Versandhaus Quelle, insolvent wurde und die Immobilie
räumte.
Colliers hatte die Immobilie im Dezember 2005 mit 135 Millionen
Euro bewertet. Angesichts dieser Bewertung gewährte Credit Suisse ein
Darlehen von 110 Millionen Euro, dessen Grossteil anschliessend im
Rahmen einer Verbriefung durch Wertpapiere substituiert und an Titan,
den Aussteller, übertragen wurde. Der Fall wurde von Hatfield Philips
International weitergeführt, dem Special Servicer des Darlehens.
In seinem Urteil schloss Richter Blair, dass der echte Wert der
Immobilie im Dezember 2005 103 Millionen Euro betragen habe. Colliers
hatte daher die Immobilie in fahrlässiger Weise um 32 Millionen Euro
überbewertet; dies ist die Summe, die Colliers zusammen mit Zinsen
und Kosten an Titan zahlen muss. Die Anwälte von Rosling King waren
Christopher Symons QC und Peter De Verneuil Smith, beide von 3
Verulam Buildings.
Der Rosling King-Partner James Walton, der Hatfield Philips im
Laufe des Prozesses beriet, sagte: "Dies war ein äusserst komplexer
Fall, dessen Lösung fünf Jahre gedauert hat, und dieses
Präzedenzurteil hat weitreichende Folgen für andere Emittenten und
Special Servicer im CMBS-Markt; die Entscheidung wird vermutlich die
Geltendmachung anderer Ansprüche nach sich ziehen."
"Der Fall drehte sich um zwei entscheidende Fragen - erstens, hat
Colliers die Immobilie aus Fahrlässigkeit überbewertet, und zweitens,
hat Titan einen Verlust erlitten, der das Unternehmen berechtigt,
eine Forderung gegen Colliers zu erheben? Richter Blair hat in beiden
Fragen zugunsten von Titan entschieden."
"Dies ist das erste Mal, dass ein britisches Gericht es mit einer
Klage gegen einen fahrlässig agierenden Immobilienbewerter zu tun
hatte, bei dem das vom ursprünglichen Kreditgeber gewährte Darlehen
verbrieft wurde. Aufgrund dieses Urteils ist es sehr wahrscheinlich,
dass man mit grossem Enthusiasmus versuchen wird, während des
Einbruchs der Gewerbeimmobilienmärkte in Europa während der
Wirtschaftskrise erlittene Verluste wieder gutzumachen. Es herrscht
die Ansicht, dass diese Ansprüche bereits verjährt sind, doch dies
ist falsch."
"Unsere Strategie war es, das Gericht so gründlich wie möglich zu
den Immobilienbewertungsmethoden und den vielen ihnen innewohnenden
Variablen zu informieren. Auf diese Weise verfügte der Richter über
alle notwendigen Informationen und einen ''Bewertungs-Toolkit'', so
dass er zu seinem eigenen angemessenen Urteil bezüglich der Bewertung
gelangen konnte. Diese Strategie hat sich mehrfach bezahlt gemacht."
Blair Lewis, Chief Executive Officer von Hatfield Philips, sagte:
"Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil, nicht nur wegen der
positiven Auswirkungen, die es für die Wechselinhaber von Titan
2006-3 haben wird, sondern auch wegen des Präzedenzfalls, den es für
andere Ansprüche dieser Art bedeutet. Hatfield Philips ist stolz,
erneut sein Engagement für die Verfolgung aller möglichen verfügbaren
Wege zur Wiedererlangung von Geldern bewiesen zu haben, die unseren
Klienten zustehen. Wir hätten nicht zufriedener mit Rosling King und
3 Verulam Buildings bei der Erzielung dieses erfolgreichen
Ergebnisses sein können."
Hinweise an die Herausgeber
Informationen zu Rosling King LLP
Rosling King ist eine in Grossbritannien ansässige Kanzlei, die
sich auf die Bedürfnisse von Banken, Geldhäusern, Unternehmen und dem
Immobilienmarkt spezialisiert. http://roslingking.com
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Datum: 01.10.2014 - 08:08 Uhr
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