Presserechtliches Informationsschreiben für Andreas Klemund anlässlich aktueller Berichterstattungen / Bornstedter Feld 2007 und Kreditvergabe der Mittelbrandenburgischen Sparkasse 2009
(ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen an, dass wir Herrn Andreas Klemund in dessen
presserechtlichen Angelegenheiten vertreten. Unsere ordnungsgemäße
Bevollmächtigung versichern wir anwaltlich.
Aus Anlass der Verbreitung diverser Artikel zu seiner Person und
seiner Position beim Entwicklungsträger Bornstedter Feld im Jahre
2007 und seiner Position bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse im
Jahr 2009 bittet uns Herr Andreas Klemund Ihnen zu Schreiben.
Durchweg ist die bisherige Berichterstattung zur Vergabe von
Grundstücken im Bornstedter Feld lückenhaft und falsch. Nicht der
Entwicklungsträger, bei dem unser Mandant Aufsichtsratsmitglied war,
hat den Verkauf genehmigt, sondern die Landeshauptstadt Potsdam. Der
Aufsichtsrat des Entwicklungsträgers war insgesamt - damit auch unser
Mandant in der Zeit seiner Mitwirkung - nicht mit Beratungen oder
Entscheidungen zu Grundstücksverkäufen befasst. Dies war Aufgabe der
Landeshauptstadt Potsdam. Auf die Entscheidungen des
Entwicklungsträgers Bornstedter Feld und der Landeshauptstadt Potsdam
hatte unser Mandant keinen Einfluss. Die Tätigkeit unseres Mandanten
im Rahmen des Verkaufs beschränkte sich darauf, seinen Auftraggeber
auf die Möglichkeit des Erwerbes eines schon lange allgemein
bekannten und öffentlich ausgeschriebenen Grundstücks hinzuweisen.
Unserem Mandanten wird auch unterstellt, er habe einen Kredit i.
H. v. 2,45 Millionen Euro an seinen Auftraggeber vermittelt und dafür
seine Position im Verwaltungsrat der Mittelbrandenburgischen
Sparkasse genutzt. Hierzu ist festzustellen: Unser Mandant hat seinem
Auftraggeber keinen Kredit vermittelt. Der Auftraggeber war nicht
Kreditnehmer.
Transparency International Deutschland e.V., vertreten durch Dr.
Gisela Rüß, äußert sich in diesem Zusammenhang mit einer
Stellungnahme. Unser Mandant schätzt die Arbeit dieser Organisation
sehr und stellt sich auch gerne der Kritik zu seiner Person oder zu
seinem angeblichen Verhalten, soweit diese begründet ist. Wir weisen
darauf hin, dass wir derzeit die Tatsachengrundlage für die
Stellungnahme von Transparency International Deutschland e.V. klären.
Wir haben um Akteneinsicht gebeten.
Des Weiteren lassen sich in wenigen Berichterstattungen
Lokalpolitiker zum Verhalten unseres Mandanten ein, offensichtlich
ohne von einer ausreichenden bzw. gesicherten Tatsachengrundlage
auszugehen. Wir bitten eindringlich von einer derartigen
Vorverurteilung Abstand zu nehmen.
Unser Mandant hat uns beauftragt, gegen die Verbreitung der
unseren Mandanten betreffenden Berichterstattungen
äußerungsrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Wir bitten Sie daher
von einer (weiteren) Verbreitung der in Rede stehenden
Berichterstattungen und Vorverurteilungen künftig abzusehen. Sollten
Sie sich für eine weitere/künftige Verbreitung dieser
Berichterstattungen entscheiden, wären wir angehalten, auch dagegen
rechtlich vorzugehen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie auch ausdrücklich, sich um
eine ausgewogene und objektive Berichterstattung zu bemühen. Wir
erinnern an die journalistischen Sorgfaltspflichten.
Dr. Steffen Bunnenberg
Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Bunnenberg Bertram Rechtsanwälte
Dr. Steffen Bunnenberg
Fasanenstraße 71
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Datum: 09.09.2014 - 17:19 Uhr
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