EU Verordnung 1169/2011 METTLER TOLEDO unterstützt bei Allergen-Kennzeichnung für lose Ware
EU Verordnung 1169/2011 METTLER TOLEDO unterstützt bei Allergen-Kennzeichnung für lose Ware
(IINews) - Vom 13. Dezember 2014 an sind LEH-Retailer im Rahmen der EU-Verordnung 1169/2011 dazu verpflichtet, auch bei loser Ware die Kennzeichnung von Allergenen zu gewährleisten. METTLER TOLEDO bietet hierzu verschiedene Lösungsansätze, die es Retailern erlauben, das Personal an der Theke bei der Kennzeichnungs- und Informationspflicht zu unterstützen und schnell auf ergänzende nationale Vorgaben zu reagieren.
Mit Touchscreen-Waagen der UC Evo Line von METTLER TOLEDO eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten, die Weitergabe von Allergen-Informationen zu unterstützen und das Servicepersonal zu entlasten. Verkaufskräfte können direkt am Touchscreen PLU-basiert die Allergen-Informationen der Artikel einsehen und Kunden sachkundig informieren. Auch Aushilfen und weniger geschulte Kräfte erhalten so die Informationsgrundlage, um fundiert und korrekt Auskunft zu geben.
Allergen-Informationen lassen sich direkt an der Waage auf einen Bon oder ein separates Etikett drucken. Ferner haben Verkaufskräfte die Möglichkeit, auf Nachfrage die Produkt-Informationen direkt an den Kundenbildschirmen der Waage einzublenden. Dank der Preis- und Gewichtsanzeige am selben Bildschirm ist den Einblendungen die Aufmerksamkeit sicher.
Die Prozessmodelle können dabei helfen, die neuen Regelungen richtlinienkonform umzusetzen, den Einsatz zusätzlicher Schilder und Geräte am POS zu vermeiden und Personal zu entlasten.
Produkte der Frischetheke besonders betroffen
Die Allergen-Informationen müssen laut EU-Verordnung unter anderem für Fleisch- und Wursterzeugnisse, Käsespezialitäten, Feinkostsalate, Snacks, zubereitete Gerichte und andere lose Ware zur Verfügung stehen. Das „wie“ der Informationsweitergabe kann jeder EU-Mitgliedstaat auf nationaler Ebene regeln. Ein Vorschlag des Gesetzgebers in Deutschland für eine nationale Durchführungsverordnung steht derzeit noch aus. Vielfältige und flexible Prozessmodelle zur Kundeninformation an PC-basierten Thekenwaagen von METTLER TOLEDO ermöglichen es Retailern schon jetzt, vorauszuplanen und kommende Regelungen schnell umzusetzen.
Hintergrund: EU-Verordnung 1169/2011
Die EU-Verordnung regelt die Deklaration von verpackten und lose verkauften Produkten neu. Zu den verpflichtenden Angaben bei vorverpackter Ware gehören eine hervorgehobene Kennzeichnung enthaltener Allergene und eine vollständige Nährwerttabelle. Hinzu kommen Angaben wie die Bezeichnung des Lebensmittels, die Herkunft und weitere produktbezogene Vorschriften. Bei loser Ware müssen Informationen zu enthaltenen Allergenen für den Kunden verfügbar sein. Ab 13. Dezember 2014 werden die Regelungen zur Allergenkennzeichnung zur Pflicht. Ab 13. Dezember 2016 ist eine Nährwerttabelle bei vorverpackten Produkten zwingend gefordert.
Weitere Informationen sind unter http://www.mt.com/retail-foodsafety?crel=ePR_PP_DE verfügbar.
Contact information:
Mettler-Toledo International Inc.
Im Langacher, Zip Code 8606
Greifensee, Switzerland
E-Mail : ePublicRelations(at)mt.com
Phone : +41-44-944 33 85
Website : www.mt.com
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
METTLER TOLEDO ist auf Präzisionsinstrumente für den professionellen Einsatz spezialisiert. Neben vielen anderen Einsatzbereichen in der pharmazeutischen und chemischen Industrie, Nahrungsmittelherstellung und Kosmetik kommen Laborinstrumente von METTLER TOLEDO in der wissenschaftlichen Forschung, der Suche nach neuen Pharmaka und in Labors der Qualitätskontrolle zur Anwendung. Bei vielen dieser Kunden decken die umfangreichen industriellen Lösungen von METTLER TOLEDO neben der Laborausstattung auch die verschiedenen Stufen der Produktionsverfahren ab. Die Bandbreite der angebotenen Lösungen reicht von der Annahme der Rohmaterialien über verschiedene Herstellungsverfahren, In-Line-Prozesssteuerung und Verpackungsüberwachung am Linienende bis hin zu Logistik und Versand. Mehr und mehr integrieren die Kunden diese Lösungen voll in ihre IT-Produktionsumgebung, wo sie zur Automatisierung der Arbeitsabläufe beitragen. Im Lebensmitteleinzelhandel umfasst unser Angebot zur Verwaltung der Frischware die Warenannahme, Einlagerungsmethoden für Abteilungen mit Selbstbedienung, Feinkostsektionen und den Kassenbereich.
Datum: 08.09.2014 - 08:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1104900
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Petter Taerbe
Stadt:
Greifensee
Telefon: +41-44-9443385
Kategorie:
Industrietechnik
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 132 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"EU Verordnung 1169/2011 METTLER TOLEDO unterstützt bei Allergen-Kennzeichnung für lose Ware"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mettler-Toledo International Inc. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).