Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel
Die Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel ist Pflicht. Nach DGUV Vorschrift 3 und BGV A3 müssen alle elektrischen Geräte überprüft werden.
(IINews) - Etwa 30 Prozent der registrierten Brände in Betrieben lassen sich auf Mängel in elektrischen Geräten zurückführen. Durch die fachgerechte Montage und regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte können diese jedoch verhindert werden. Deshalb unterliegen alle elektrischen Geräte eines Unternehmens aus dem Gewerbe-, Verwaltungs- und Industriebereich, unabhängig davon, ob sie ortsfest oder ortsungebunden sind, einer gesetzlich vorgeschriebenen BGV A3 Prüfpflicht. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Strafen von bis zu 10.000 Euro oder gar einem Jahr Gefängnis!
Selbst die Gewerbeaufsichtsämter sollten nach den Angaben der Verbände mehr darauf achten das Protokolle da und dokumentiert sind als das Sie nur darauf schauen ob Prüfplaketten verklebt wurden.
Prüfung elektrischer Geräte nach den Richtlinien der BGV A3/ DGUV Vorschrift 3
Eine Geräteprüfung nach BGV A3/ DGUV Vorschrift 3 ist notwendig, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Die Vorschriften besagen unter anderem, dass ein Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass alle elektrischen Geräte von einer Elektrofachkraft installiert, gewartet und regelmäßig überprüft werden. Darunter fallen nicht nur große Anlagen und Gerätschaften, sondern auch PC-Bildschirme oder Kaffeemaschinen. Sie müssen einer BGV A3 Prüfung unterzogen werden, die nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden darf. Im Falle eines Bestehens wird das Gerät mit einer BGV A3 Prüfplakette versehen. Werden jedoch Mängel festgestellt, so müssen diese unverzüglich behoben werden. In der Regel muss dann das betroffene elektrische Gerät bis zur Reparatur außer Betrieb bleiben.
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Die Prüfung elektrischer Geräte richtet sich nach den folgenden Vorschriften und Verordnungen:
?BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
?BGV A3 (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften)
?DIN VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik)
?EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
?TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit)
Aus welchen Teilen besteht die Prüfung ortsveränderlicher Geräte?
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten elektrischen Arbeitsmittel sicher sind. Um das zu gewährleisten, sind wiederkehrende Prüfungen nach den Richtlinien der BGV A3 erforderlich. Die Prüfung umfasst dabei insgesamt drei Teile:
?Sichtkontrolle
?technische Prüfung
?Funktionskontrolle
Geprüft werden müssen ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Geräte. Der Umfang der Prüfung und die Prüfabstände hängen vom jeweiligen Gerät ab. So muss beispielsweise eine Planschneidemaschine täglich überprüft werden, wohingegen Kaffeemaschinen lediglich alle 12 Monate einer Kontrolle unterzogen werden müssen.
Fazit
Um die Betriebssicherheit elektrischer Geräte zu garantieren, ist eine regelmäßige Prüfung dieser nach den Richtlinien der BGV A3 durch eine Elektrofachkraft vorzunehmen. Dazu ist jeder Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeber verpflichtet, bei Zuwiderhandlung drohen deshalb hohe Strafen!
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Datum: 07.08.2014 - 10:10 Uhr
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