LKWs: Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten durch digitale Fahrtenschreiber
Wer als LKW-Fahrer auf Deutschlands Straßen unterwegs ist, hat einen anstrengenden Beruf. Denn der Transport von Waren bedeutet wesentlich mehr, als den ganzen Tag bequem hinter dem Lenkrad zu sitzen. Jede Sekunde wird hohe Konzentration verlangt. Das ist gerade nach Stunden eintöniger Fahrt über die Autobahn eine echte Herausforderung.
(IINews) - Um die Sicherheit von LKW-Fahrern zu erhöhen, schreibt der
Gesetzgeber daher Fahrt- und Ruhezeiten für Fahrer von
Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über
3,5 t im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr vor. In
Deutschland gelten die Lenk- und Ruhezeiten bereits für
Fahrzeuge ab 2,8 t (vgl. Fahrpersonalverordnung).
Die wichtigsten Regeln:
-Die Tageslenkzeit beträgt max. 9 Stunden, zweimal pro
Woche darf sie auf 10 Stunden verlängert werden.
-Ohne Fahrtunterbrechung darf die Lenkzeit 4,5 Stunden
nicht überschreiten. Danach muss der Fahrer eine Pause von
mindestens 45 Minuten einlegen.
-Die Wochenlenkzeit beträgt max. 56 Stunden und max.
90 Stunden in 2 aufeinanderfolgenden Wochen.
-Die regelmäßige tägliche Ruhezeit beträgt mindestens
11 Stunden.
Mit "intelligenten" Fahrtenschreibern sollen die
vorgeschriebenen Fahrt- und Ruhezeiten besser durchgesetzt
werden. Im Mai 2013 hat der Ministerrat in Brüssel endlich
entschieden, die Regelungen zum digitalen Fahrtenschreiber
zu ändern. Anfang 2014 wurden diese Neuerung vom
Europäischen Parlament angenommen.
Nach den neuen Regeln sollen neue Fahrzeuge innerhalb von
drei Jahren mit intelligenten Fahrtenschreibern ausgestattet
werden. Nach 15 Jahren müssen alle gewerblich genutzten
Fahrzeuge über die neuen Fahrtenschreiber verfügen. Dies gilt
jedoch nicht für Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen. Bei diesen
besteht eine umfassende Befreiung von den
Aufzeichnungspflichten.
Die neuen Regeln helfen, Unfälle durch Übermüdung zu
vermeiden. Aber natürlich kann auch gut ausgeschlafenen
Fahrern etwas passieren. Hat man die vorgeschriebenen Lenk-
und Ruhezeiten eingehalten, werden eventuelle Schäden in
der Regel von der LKW-Versicherung übernommen. Ein
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Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 04.08.2014 - 16:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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München
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Auto & Motor
Meldungsart: PresseMitteilung
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Freigabedatum: 04.08.2014
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