Kartellrechtliche Verfahren in der Fleischwarenindustrie
(ots) - Mit den nun veröffentlichten Bescheiden des
Bundeskartellamtes wegen unerlaubter Absprachen gegen einige
Unternehmen der deutschen Fleischwarenindustrie findet ein Verfahren
ein vorläufiges Ende, das bereits im Jahr 2009 nach einer anonymen
Anzeige eröffnet worden war. Auch wenn ein Teil der Unternehmen im
Laufe des Verfahrens kartellrechtswidriges Verhalten eingeräumt hat,
hat dies zu keinen negativen Auswirkungen - insbesondere nicht zu
unbilligen Preiserhöhungen - für den Verbraucher geführt.
Im Gegensatz zu anderen Branchen der Industrie ist die
Fleischwarenindustrie nach wie vor durch eine Vielzahl von
mittelständischen Familienunternehmen geprägt, die jeweils nur über
minimale Marktanteile verfügen. Keinem Unternehmen war und ist es
deshalb möglich, dem Handel gegenüber höhere Preise "durchzudrücken",
zumal die großen Handelsunternehmen über eigene Fleischwerke verfügen
und damit selbst sehr genaue Kenntnisse über die aktuelle
Marktsituation haben.
Aufgrund dieser sehr kleinteiligen Strukturen innerhalb der
Fleischwarenindustrie war es den Herstellern in der Vergangenheit
offensichtlich nicht einmal möglich, gestiegene Kosten für Fleisch,
Löhne oder Energie immer in der erforderlichen Höhe an die Abnehmer
weiterzureichen. Der Beweis findet sich in den seit vielen Jahren
sinkenden Betriebsergebnissen der Branche. Insgesamt ist
festzuhalten, dass es vereinzelt objektive Kartellrechtsverstöße -
wie von einigen Unternehmen auch eingeräumt - gegeben hat. Die
Mehrheit der Verbandsunternehmen hat sich allerdings rechtskonform
verhalten und wird eventuelle Bescheide gerichtlich überprüfen
lassen. Der Bundesverband ist nicht Beteiligter oder Betroffener in
diesem Verfahren.
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BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN
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Datum: 15.07.2014 - 09:53 Uhr
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